AHV

    Untersuchung zu falschen AHV-Zahlen entlastet Bundesamt

    Keystone-SDA
    Keystone-SDA

    Bern,

    Entlastung im Falle des vermeintlichen AHV-Rechenfehlers: Die Mitarbeitenden des BSV haben laut einer Untersuchung ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt.

    Elisabeth Baume-Schneider AHV
    Geriet wegen dem Rechenfehler bei der AHV unter Beschuss: Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Eine Untersuchung entlastet die Mitarbeitenden des BSV im Falle der AHV-Panne.
    • Die Sorgfaltspflicht sei nicht verletzt worden – es habe auch keinen Rechenfehler gegeben.

    Die Mitarbeitenden des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) haben bei der Berechnung der Finanzperspektiven der AHV ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt. Und den überhöhten Zahlen lag auch kein Rechenfehler zugrunde. Dies ist das Fazit einer Untersuchung.

    Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) veröffentlichte den Bericht der mit der Administrativuntersuchung beauftragten Anwaltskanzlei am Freitag. Demnach enthielt das im BSV verwendete Berechnungsprogramm zwei Formeln, die mathematisch zu wenig abgestützt und dokumentiert waren und langfristig zu unplausibel hohen Ausgaben führten. Einen eigentlichen Rechenfehler habe es jedoch nicht gegeben.

    Den Mitarbeitenden des Bundesamts könne keine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden, hält der Bericht fest. Auch habe das BSV weder verspätet noch voreilig über das Problem informiert.

    Vorgelegt hatte die Anwaltskanzlei die Analyse bereits im November. Der definitive Bericht bestätigt Informationen des EDI vom vergangenen Dezember. Problematisch waren demnach unter anderem eine mangelhafte Dokumentation des Berechnungsprogramms und ein Mangel an Ressourcen.

    In den Unterlagen zur Abstimmung über die jüngste AHV-Revision und damit das höhere Frauenrentenalter im September 2022 wurde eine allzu pessimistische Prognose zur AHV-Finanzierung genannt. Diese stand auch im Abstimmungsbüchlein zur Abstimmung über die 13. AHV-Rente vom 3. März 2024.

    Im September des vergangenen Jahres korrigierte der Bund die anzunehmenden AHV-Ausgaben für das Jahr 2033 um 2,5 Milliarden Franken nach unten – auf 69 Milliarden Franken.

    Das Bundesamt habe viele der Empfehlungen des Berichts bereits umgesetzt, schrieb das EDI am Freitag. Zudem werde man weitere Massnahmen ergreifen, um den Anforderungen von Politik und Öffentlichkeit gerecht zu werden.

    Die falschen AHV-Zahlen hatten auch ein gerichtliches Nachspiel. Grüne und SP-Frauen verlangten deswegen vor Bundesgericht eine Annullierung der Abstimmung zum Frauenrentenalter. Das Gericht wies ihre Beschwerden im Dezember jedoch einstimmig ab. Die Rechtsfolgen einer Annullierung wären nicht absehbar, argumentierte es.

    Im BSV führt die Kontroverse um die AHV-Zahlen zudem zu einem Chefwechsel: Der Direktor des Bundesamts, Stéphane Rossini, kündigte im Oktober vergangenen Jahres seinen Rücktritt auf Ende Juni 2025 an.

    Kommentare

    User #2352 (nicht angemeldet)

    Was har dieser Rechnungsfehler mit der SP zu tun. Es sind die Mitarbeiter des EDI dafür verantwortlich!

    User #1195 (nicht angemeldet)

    Neun Milliarden zurück bezahlen aber sofort. Der Bund hat uns über Jahre bestohlen. Darüber wird jedoch in den Medien nicht mehr berichtet. Seit ihr gekauft worden?

    Weiterlesen

    Manuel Leuthold ahv kraft
    8 Interaktionen
    2024
    ahv Stéphane Rossini
    82 Interaktionen
    Nach Rechenfehler
    ahv
    181 Interaktionen
    AHV-Finanzierung

    MEHR AHV

    41 Interaktionen
    Bern
    vpod
    43 Interaktionen
    Zürich
    nationalrat
    8 Interaktionen
    Bern
    baume-schneider
    201 Interaktionen
    So nicht

    MEHR AUS STADT BERN

    2 Interaktionen
    Bern
    BSV Bern
    Handball
    e autos
    1 Interaktionen
    Neue Fahrzeugstrategie
    Tierpark Bern Artenschutz
    3 Interaktionen
    Tierpark Bern