Finanzielle Unterstützung an Forschungsunternehmen wird flexibler
Innovative und junge Forschungsunternehmen sollen besser gefördert werden können. Dazu hat das Parlament die notwendige Gesetzesänderung vorgenommen.

Das Wichtigste in Kürze
- Innosuisse erhält mehr Flexibilität bei der Unterstützung von Jungunternehmen.
- Neu steht eine Bandbreite von 40 bis 50 Prozent zur Verfügung.
- Die entsprechende Gesetzesanpassung wurde vom Parlament abgeschlossen.
Die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) erhält mehr Spielraum bei der Unterstützung von Start-ups und innovativen Unternehmen. Ihr steht für die finanzielle Unterstützung künftig eine Bandbreite von 40 bis 60 Prozent zur Verfügung. Das Parlament hat am Dienstag die entsprechende Gesetzesanpassung abgeschlossen.
Der Ständerat unterstützte diese Bandbreite von Beginn an, der Nationalrat wollte eigentlich eine Beteiligung von 30 bis 50 Prozent. Heute müssen sich Unternehmen mit 50 Prozent selber beteiligen.
Die Gesetzesvorlage ist bereit für die Schlussabstimmung
Mit der Bandbreite von 40 bis 60 Prozent könnten mehr Projekte finanziert werden, sagte Forschungsminister Guy Parmelin im Nationalrat. Zudem werde die gewünschte Flexibilität von Innosuisse bei einer Beteiligung von 30 bis 50 Prozent wieder eingeschränkt. In begründeten Einzelfällen kann Innosuisse wie bisher höhere oder tiefere Beiträge von den Umsetzungspartnern festlegen als es die Bandbreite vorgibt.
Der Nationalrat folgte ihm schliesslich mit 124 zu 61 Stimmen. Damit ist die Gesetzesvorlage bereit für die Schlussabstimmung.

Innosuisse kann Innovationsprojekte von Start-ups zur Vorbereitung des Markteintritts fördern. Das soll den Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Praxis beschleunigen. Die Start-up-Ökonomie soll dank der Neuerung zusätzlichen Auftrieb erhalten.
Heute können Start-up-Firmen bei Innosuisse lediglich Unterstützung in den Bereichen Weiterbildung, Coaching und Internationalisierung beantragen. Ausserdem können sie als Umsetzungspartner bei Innovationsprojekten mitwirken.
Jungunternehmen und KMU sollen Wachstumsorientiert gefördert werden
Mehr Spielraum erhält die Innosuisse ausserdem in der Nachwuchsförderung, bei der Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums und dem Wissens- und Technologietransfer.
Weitere Gesetzesanpassungen betreffen die Reserven von Innosuisse und auch des Schweizerischen Nationalfonds (SNF). Beiden ermöglicht das Parlament mehr Reserven als der Bundesrat vorgesehen hatte. Die Reserven dürfen nicht höher sein als 15 Prozent des jährlichen Bundesbeitrages beim SNF und des Jahresbudgets bei Innosuisse. Der Bundesrat wollte 10 Prozent als Obergrenze.
Zudem soll Innosuisse Innovationsprojekte mit bedeutendem Innovationspotenzial Unternehmen, mit dem Ziel einer raschen und effizienten Vermarktung fördern können. Dies, falls Schweizer Unternehmen der Zugang zu Förderangeboten für Einzelprojekte der Europäischen Kommission verwehrt ist.