Festpreis für F-35 wurde ohne rechtliche Absicherung bestätigt

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Ein US-Gutachten bestätigt die Festpreisgarantie für 36 F-35-Kampfjets, weist aber auf rechtliche Einschränkungen hin.

F35 Kampfjet
Festpreisgarantie beim Kauf der F-35-Kampfjets kann nicht durchgesetzt werden, so ein US-Gutachten. (Archivbild) - AFP

Eine US-amerikanische Kanzlei bestätigte in einem Gutachten die ausgehandelte Festpreisgarantie beim Kauf der F-35-Kampfjets. Diese Garantie könne jedoch rechtlich nicht durchgesetzt werden, hiess es. Zudem müsste die US-Regierung nach US-Recht jede Preiserhöhung an die Schweiz weitergeben.

Bei einem allfälligen Streit über den Fixpreis müsse eine diplomatische Lösung gefunden werden, war dem Gutachten der Kanzlei Arnold&Porter weiter zu entnehmen. Das Gutachten ist auf den 1. März 2024 datiert. Der Bundesrat veröffentlichte am Mittwoch das Dokument sowie zwei weitere Dokumente der Schweizer Kanzlei Homburger.

Die Festpreisgarantie beinhalte einzig den Erwerb von 36 F-35-Kampfjets, hiess es weiter. Für den Betrieb und die Wartung sowie die zugehörigen Waffen gebe es keinen Festpreis.

Zusätzliche Vereinbarungen und Risiken

Weiter hätten die Schweizer und die US-Regierung in einem zusätzlichen Dokument vereinbart, dass die Streitigkeit nicht vor einem Gericht ausgetragen werden könne. Deshalb würde dem Bundesrat in einem Streitfall einzig der diplomatische Weg offenstehen.

Die Schweizer Kanzlei Homburger schrieb in ihren Berichten von einem Festpreis. Das Risiko von Kostensteigerungen liege grundsätzlich beim Hersteller, hielt sie fest.

Zudem wies die Kanzlei darauf hin, dass die Beschaffungsverträge US-amerikanischem Recht sowie teilweise möglicherweise auch zwischenstaatlichem Recht unterstünden. Diesbezüglich verfüge sie «über keine Expertise», schrieb Homburger.

Kosten und Kontroversen

Die Berichte von Homburger kosteten den Bund insgesamt 47'521 Schweizer Franken, wie Rüstungschef Urs Loher am Mittwoch in Bern sagte. Das amerikanische Gutachten habe 17'098 Franken gekostet.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) kam in ihrer Prüfung des Geschäfts zu einem ähnlichen Schluss wie das amerikanische Gutachten. Es gebe «keine rechtliche Sicherheit für einen Festpreis im Sinn einer Pauschale nach schweizerischer Rechtsprechung», hielt sie bereits im Mai 2022 fest. Die Kosten des Herstellers würden nach dem Prinzip «keine Profite, keine Verluste» dem Käufer übertragen. Zudem sähen die Verträge keinen Streitbeilegungsmechanismus vor.

Das Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) kritisierte den Bericht der EFK. «Letztlich gefährdet die EFK die Interessen der Eidgenossenschaft erheblich, wenn sie die klaren und ausdrücklich bestätigten vertraglichen Vereinbarungen mit den USA infrage stellt», liess das Bundesamt damals verlauten.

Kommentare

User #2541 (nicht angemeldet)

Das Volk nimmt diese "Verschaukelung" zur Kenntnis. Bin mir aber sicher, dass der Bundesrat anstehende Volksabstimmungen, aus Trotz der Bürger, verlieren wird!

Weiterlesen

Martin Pfister Urs Loher
520 Interaktionen
Kampfjet F-35

MEHR AUS STADT BERN

Kantonspolizei Nevo/Rialto
5 Interaktionen
Polizei-IT-Debakel
Zachary Athekame YB Milan
9 Interaktionen
Deal fixiert?
Berner Kantonalbank
1 Interaktionen
Ausbau geplant