FDP-Knatsch um Islamisten-Plakate geht in die letzte Runde
Das Egerkinger Komitee, welches mit Plakaten gegen die FDP geworben hatte, nimmt Stellung zum Gerichtsentscheid.

Das Wichtigste in Kürze
- SVP-Nationalrat Walter Wobmanns Egerkinger-Komitee hat Plakate gegen die FDP aufgehängt.
- Diese zog vor Gericht und bekam Recht: Die Plakate mussten entfernt werden.
- Nun nimmt das Egerkinger-Komitee Stellung: «Falsch geklagt», heisst es.
Knatsch der Bürgerlichen. Weil die FDP eine Motion von SVP-Nationalrat Walter Wobmann ablehnte, ging dieser in die Offensive. Zusammen mit seinem Egerkinger Komitee druckte der Nationalrat Plakate gegen seine Ratskollegen.
Auf den Plakaten prangen die Gesichter von FDP-Parteipräsidentin Petra Gössi, dazu Christian Wasserfallen, Christa Markwalder und Beat Walti. Darüber steht der Vorwurf: «Die FDP schützt radikale Islamisten in der Schweiz!»
FDP zerrte Egerkinger Komitee vor Gericht
Die Freisinnigen waren erwartungsgemäss wenig begeistert von der Anti-Werbung. Parteipräsidentin Gössi schritt kurzentschlossen als Privatklägerin zu Gerichte.

Das Bezirksgericht Andelfingen gab ihr Recht und verhängte eine Superprovisorische Verfügung gegen das Egerkinger Komitee. Mit anderen Worten: Die Plakate mussten per sofort entfernt werden.
Stellungnahme des Komitees
Nun meldet sich das Egerkinger Komitee mit einer Stellungnahme zu Wort. Erstmal formuliert das Komitee das Ziel seiner «befristeten Aktion». Man habe «die Bevölkerung über das Abstimmungsverhalten der Freisinnigen im Ratssaal informieren» wollen.

Warum? «Weil dieses Abstimmungsverhalten von der Wahlpropaganda massiv abweicht». Man hält in der Stellungnahme dann auch nicht mit den eigenen Gefühlen gegenüber der Anzeige hinter dem Berg. «Für die Freisinnigen genügt es nicht mehr, die politische Auseinandersetzung im Ratssaal auszutragen», steht da.

«Vielmehr wird nun der Wahlkampf auch in den Gerichtssaal getragen.» Das sei «bedenklich», schreibt das Komitee, das mit seinen Plakaten den parlamentarischen Diskurs quasi auf die Strasse getragen hatte.
Falsch geklagt?
Des Weiteren habe die FDP falsch geklagt. «Weil die FDP nicht auf Feststellung der Widerrechtlichkeit geklagt hatte, gibt es nichts, was vom Gericht beurteilt werden könnte», so das Komitee weiter. Die Plakataktion habe so oder so bereits geendet. Die Plakate wären entsprechend auch ohne den Gang vors Gericht abgehängt worden.

So weit, so juristisch. Doch das Komitee setzt dem Streit genüsslich das Tüpfelchen auf: Die FDP sei vor Gericht gezogen, weil sie fürchtete, das Plakat könne sie Wählerstimmen – und dadurch Parlaments-Sitze, kosten.
Seitenhieb wegen Wählerrückgang
«Das Plakat ist vom 30.9. – 7.10.2019 ausgehangen», notiert das Komitee. «Nicht schon 1991.» 1991? «Da hatte die FDP eine Wählerstärke von 21 Prozent. 2015 noch eine von 16,4 Prozent. Die Schwindsucht der FDP in den letzten zwanzig Jahren hat nichts mit dem Plakat zu tun.»

Schuld habe vielmehr die FDP-eigene Politik. «Die von den Wählern je länger je weniger unterstützt wird.» Es bleibt hier nur noch die leise Frage, warum man dann so viel Geld in die Hand genommen, und die Plakat-Kampagne gestartet hat.