Erhöhung der Alterslimite für Bundesanwälte erst nach der Wahl

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    Bern,

    Der Bundesanwalt oder die Bundesanwältin soll neu bis zum 68. Altersjahr im Amt bleiben dürfen. Die zuständige Kommission des Nationalrats ist auf ihren Entscheid zurückgekommen und unterstützt nun einen entsprechenden Vorstoss - mit einer Bedingung.

    Justitia
    Justitia - AFP/Archiv

    Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat dem Vorstoss bei der zweiten Beratung mit 20 zu 5 Stimmen Folge gegeben, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

    «Die Kommission betont allerdings, dass diese Änderung nicht vor der Besetzung der derzeit vakanten Stelle in Kraft treten soll», heisst es weiter in der Mitteilung.

    Eingebracht hatte die parlamentarische Initiative die Rechtskommission des Ständerats (RK-S). Der Ständerat gab der Initiative in der vergangenen Frühjahrssession oppositionslos Folge. Der Vorstoss wird in der Sommersession vom Nationalrat beraten.

    Die Bedingung, dass die Erhöhung der Altersschwelle nicht für die Besetzung der vakanten Stelle gelten soll, kreuzt sich mit den Plänen der Gerichtskommission. Diese wollte den Entscheid des Parlaments bezüglich des Alters abwarten und die Stelle für das Amt des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin erst nach der Sommersession neu ausschreiben.

    Es handelt sich dabei bereits um die dritte Ausschreibung. In den ersten zwei Runden hatte keiner der Kandidierenden eine Mehrheit der Gerichtskommission überzeugen können.

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