Eltern von schwerkranken Kindern können künftig bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub nehmen. So lautet ein Beschluss des Parlaments.
Betreuungsurlaub
Das Parlament will erwerbstätigen Eltern einen Betreuungsurlaub von bis zu 14 Wochen gewähren, wenn ihre Kinder schwerkrank sind. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eltern von schwerkranken Kindern können künftig bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub nehmen.
  • Das hat das Parlament beschlossen.

Wer Angehörige betreut, bekommt dafür künftig bis zu zehn Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Eltern schwerkranker Kinder können bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub nehmen. Das hat das Parlament beschlossen.

Beide Räte hatten dem Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung bereits zugestimmt. Der Nationalrat hat am Dienstag eine letzte Differenz ausgeräumt.

Bei den Ergänzungsleistungen (EL) hatte der Ständerat beschlossen, die mit der letzten EL-Reform eingeführten Mitzinsmaxima anzupassen. Er legte damit einen garantierten Mietzinsbetrag für jene EL-Bezügerinnen und -Bezüger fest, die in Wohngemeinschaften leben.

Damit stellte er sicher, dass beeinträchtigte Personen, die bei ihren Eltern oder in Wohngemeinschaften wohnen, nicht aus finanziellen Gründen ihre Wohnsituation ändern oder sogar in ein Heim ziehen müssten.

Neue Mehrheiten

Yvonne Feri (SP/AG) rechnete vor, dass Bewohnerinnen und Bewohner einer Vierer-WG in grossen Städten monatlich lediglich noch 490 Franken erhielten. Je grösster die WG, umso kleiner würde der Beitrag ausfallen. Es sei nicht das Ziel der EL-Reform gewesen, die Hürden für das WG-Leben zu erhöhen, sagte Sozialminister Alain Berset.

Zinssatz
Sozialminister Alain Berset (Archivbild) - keystone

Die Ratsrechte bekämpfte die Anpassung. Die Frage möge materiell ihre Berechtigung haben, sagte FDP-Sprecherin Regine Sauter (ZH). Allerdings sei dazu keine Vernehmlassung durchgeführt worden. Auch sei es bei der EL-Reform um Einsparungen gegangen.

Die neue Mitte-Links-Mehrheit lehnte die Streichung jedoch ab, ebenso eine von der SVP eingebrachte Beschränkung. Diese hätte die Mehrkosten von 3,6 Millionen auf 1 Million Franken pro Jahr gedrückt.

Eltern entlasten

Das Angehörigenbetreuungs-Gesetz ist damit bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Session. Mit den Gesetzesänderungen werden erwerbstätige Eltern unterstützt, die kranke Kinder betreuen.

Eltern von schwerkranken oder nach einem Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern haben neu Anspruch auf 14 Wochen Betreuungsurlaub. Die Eltern können diese Tage frei unter sich aufteilen.

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Das Bundeshaus in Bern. - Keystone

Der Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten tageweise oder am Stück bezogen werden. Finanziert wird der Kinderbetreuungsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO). Der Bundesrat schätzt die Kosten auf 75 Millionen Franken im Jahr. Der EO-Beitragssatz muss deswegen nicht erhöht werden.

Für die Pflege anderer Angehöriger bewilligte das Parlament jährlich bis zu zehn bezahlte Freitage. Pro Ereignis soll bis zu drei Tage frei genommen werden können. Die Kosten für die Wirtschaft durch diese Freitage schätzt der Bundesrat auf 90 bis 150 Millionen Franken im Jahr. Nach seinen Angaben sind in dieser Summe auch die Kosten für Ersatz am Arbeitsplatz enthalten.

Mehr Betreuungsgutschriften

Ausgeweitet wird weiter der Anspruch auf Betreuungsgutschriften für betreuende Angehörige. Voraussetzung für solche Gutschriften ist heute eine mindestens mittlere Hilflosigkeit der betreuten Person. Neu soll ein anerkannter Anspruch auf Hilflosenentschädigung bei AHV, IV, Unfallversicherung oder Militärversicherung genügen.

Der AHV entstehen laut Bundesrat damit zusätzliche Kosten von einer Million Franken im Jahr. Betreuungsgutschriften gibt es neu auch bei der Betreuung von Lebenspartnerinnen und -partnern. Dies sofern sie seit mindestens fünf Jahren im gemeinsamen Haushalt leben.

Unverzichtbare Freiwilligenarbeit

Gemäss aktuellen Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) leisten Angehörige jährlich 80 Millionen Stunden unbezahlte Arbeit. Müsste man diese Arbeit bezahlen, so würde sich die Rechnung laut Schweizerischem Roten Kreuz (SRK) auf 3,7 Milliarden Franken belaufen.

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Laut dem BFS leisten Angehörige jährlich 80 Millionen Stunden unbezahlte Arbeit mit der Betreuung von Angehörigen. (Symbolbild) - dpa

Wegen der demografischen Entwicklung der Gesellschaft nimmt der Aufwand für die Pflege- und Betreuungsarbeit weiter zu. Damit steigt auch der Druck auf die Angehörigen in den nächsten Jahren. «Durch die andauernde Doppelbelastung und unzureichenden Unterstützungsmassnahmen besteht die Gefahr, dass die betreuenden Angehörigen selber erkranken», schreibt das SRK. Hier soll das neue Gesetz mit dem Betreuungsurlaub ansetzen.

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