Dienstbefreiung aufgehoben: Neun Geistliche müssen wieder einrücken

Keystone-SDA
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Bern,

Geistliche sind in der Schweiz nicht mehr vom Militärdienst befreit. Das Parlament hat eine entsprechende Ausnahmeregelung im Militärgesetz gestrichen. Von der Änderung, die Anfang Juni in Kraft trat, sind neun Personen betroffen.

Neun Armeeangehörige sind von der aufgehobenen Dienstbefreiung für Geistliche betroffen. Sofern sie über die erforderlichen Qualifikationen verfügen, steht ihnen nun offen, sich fü...
Neun Armeeangehörige sind von der aufgehobenen Dienstbefreiung für Geistliche betroffen. Sofern sie über die erforderlichen Qualifikationen verfügen, steht ihnen nun offen, sich fü... - KEYSTONE/URS FLUEELER

Der Dienst von Pfarrpersonen ist vom Parlament nicht mehr als «unentbehrliche Tätigkeit» für das gesellschaftliche Leben eingestuft worden, wie die Schweizer Armee am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Die CH-Media-Zeitungen hatten am Donnerstag zuerst darüber berichtet.

Grund für die Gesetzesänderung sei die zunehmende Säkularisierung. Die Militärdienstpflicht werde heute häufig schon erfüllt, bevor eine Pfarrperson ihre Ausbildung abgeschlossen habe, hiess es weiter.

Mit der Revision des Militärgesetzes entfiel die Dienstbefreiung für Geistliche und andere Berufe. Der Wegfall der Ausnahmeregel sei im politischen Prozess nicht diskutiert worden. Die Adressaten seien nicht direkt angeschrieben worden. Die Armee begründete dies mit der geringen Anzahl betroffener Personen und der grossen Zahl potenziell betroffener Gemeinschaften.

Von der Aufhebung seien neun Personen direkt betroffen, darunter Pfarrpersonen sowie Mitglieder von Bruderschaften und Klöstern. Die Armee habe die betroffenen Armeeangehörigen schriftlich informiert und sie wieder in ihre ursprüngliche Militärfunktion eingeteilt.

Vier der neun Personen hätten bereits den Kontakt mit der Armee aufgenommen, gab die Armee Auskunft. Dabei handele es sich um Pfarrpersonen und Personen, die einer Bruderschaft oder einem Kloster angehörten. Wer über die erforderlichen Qualifikationen verfüge, könne sich für einen Dienst bei der Armeeseelsorge bewerben.

Der Armee zufolge hätten nur wenige Personen von der bis Ende Mai geltenden Dienstbefreiung Gebrauch gemacht, weshalb davon ausgegangen werden könne, dass die Gesetzesänderung nur wenige Personen betreffe.

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