Details des Solidarbürgschaftsgesetzes bleiben umstritten
Der Ständerat hat am Donnerstag beim Solidarbürgschaftsgesetz zwei der fünf verbleibenden Differenzen ausgeräumt.

Das Wichtigste in Kürze
- Noch immer bestehen beim Solidarbürgschaftsgesetz Differenzen zwischen den Räten.
- Der Ständerat hat zwei Kompromissvorschläge erarbeitet.
Die Beratung des Solidarbürgschaftgesetzes geht es harzig voran. Der Ständerat hat am Donnerstag zwei der fünf verbleibenden Differenzen ausgeräumt. Zudem hat er zwei Kompromissvorschläge erarbeitet. Der Ständerat hat sich oppositionslos dem Nationalrat angeschlossen und beschlossen, dass Unternehmen, die von Covid-Krediten profitieren, keine Dividenden beschliessen und auszahlen dürfen.
Wie der Nationalrat hat der Ständerat zudem eine Regelung gestrichen, die der Bundesrat als Bedingungen für eine Kredit-Vergabe vorschlug. So sollten Unternehmen nur dann von Covid-Krediten profitieren können, wenn der Umsatzerlös im Jahr 2020 unter 60 Prozent des durchschnittlichen Umsatzerlöses in den massgeblichen Geschäftsjahren liegt. Finanzminister Ueli Maurer sagte, der Bundesrat sei damit einverstanden. Dies gebe mehr Flexibilität.

Bei der Übertragung von Bürgschaftskrediten und zur Revisionstelle hat die vorberatende Kommission des Ständerats zusammen mit der Verwaltung neue Vorschläge ausgearbeitet. Mit diesen Lösungen will der Ständerat nun auf den Nationalrat zugehen und hofft auf eine Einigung.
Bei Rückzahlung hält Ständerat an Version des Bundesrates fest
Bei der Frage, innerhalb welcher Zeit die Kredite zurückbezahlt werden können, hält der Ständerat mit 23 zu 20 Stimmen an der Version des Bundesrats fest, die eine ordentliche Rückzahlungsfrist von fünf Jahren vorsieht.
Unternehmen haben im Zuge der ersten Corona-Welle im Frühling vom Bund verbürgte Bankkredite erhalten. Mit dem Solidarbürgschaftsgesetz wird die Notverordnung des Bundesrats im Nachhinein in ordentliches Recht überführt. Der Bundesrat stellte 40 Milliarden Franken bereit. Von diesem Geld wurden rund 17,3 Milliarden Franken in Anspruch genommen.
Allerdings stellte der Bundesrat im Herbst den Antrag, bei einer Verschlechterung der Situation an den Kreditmärkten das Solidarbürgschaftssystem wieder einführen zu dürfen. Mit diesem Schritt solle verhindert werden, dass der Bundesrat nochmals auf Notrecht zurückgreifen müsse. Diesem Antrag stimmten National- und Ständerat oppositionlos zu.
Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat.