Demokratie-Initiative findet bei Nationalratskommission kein Gehör

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Einbürgerungen sollen in der Schweiz weder vereinheitlicht noch vereinfacht werden. Die zuständige Nationalratskommission lehnt eine Volksinitiative ab, die Regelungen für Einbürgerungen dem Bund übertragen und Fristen verkürzen will.

Die zuständige Nationalratskommission will nichts davon wissen, Einbürgerungen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Sie beantragt ein Nein zur Demokratie-Initiative. (Themenbild)
Die zuständige Nationalratskommission will nichts davon wissen, Einbürgerungen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Sie beantragt ein Nein zur Demokratie-Initiative. (Themenbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) beschloss das Nein zur Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» mit 17 zu 8 Stimmen. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Anträge für Gegenvorschläge lehnte sie ab. Nun entscheidet der Nationalrat.

Die Initiative verlangt, dass der Bund für die Gesetzgebung zu Einbürgerungen zuständig sein soll. Gesuchstellende sollen bereits nach fünf Jahren rechtmässigen Aufenthalts im Land Anspruch auf eine Einbürgerung haben, unabhängig von der Niederlassungsbewilligung.

Voraussetzungen sollen Grundkenntnisse einer Landessprache und keine schwerkriminellen Taten sein. Heute darf sich nur einbürgern lassen, wer über eine Niederlassungsbewilligung C verfügt und mindestens seit zehn Jahren in der Schweiz wohnt. Die kantonale Gesetzgebung sieht zusätzlich eine Mindestaufenthaltsdauer von zwei bis fünf Jahren in der Gemeinde und im Kanton vor.

Der Mehrheit der SPK-N geht die Initiative zu weit. Sie stört sich an der verkürzten Mindestaufenthaltsdauer und am Verzicht auf Mindestaufenthaltsfristen in Kanton und Gemeinde.

Auch bemängelt sie, dass Integrationskriterien weitgehend wegfallen würden. Damit sei ein Vertrautsein mit den Lebensverhältnissen in der Schweiz nicht mehr gegeben. Das sei aber wesentlich für die Akzeptanz des Bürgerrechts und eine nachhaltige Integration.

Doch will die SPK-N der wachsenden Mobilität der Menschen Rechnung tragen. Mit einem Vorstoss verlangt sie, dass die Aufenthaltsdauer in Kanton und Gemeinde noch zwei bis drei Jahre beträgt. Zusätzliche kommunale Fristen sollen die Kantone nicht mehr vorschreiben dürfen. Als Nächstes entscheidet die zuständige Ständeratskommission darüber.

Eine Minderheit unterstützt die Demokratie-Initiative. Sie findet, dass einheitliche landesweite Regeln die Transparenz erhöhen, die Chancengleichheit verbessern und den Zugang zu politischen Rechten erleichtern würden. Der Bundesrat hingegen lehnt die Initiative ab.

Kommentare

User #3662 (nicht angemeldet)

SP / JUSO empfiehlt, die Schweiz zu verschenken.

User #5200 (nicht angemeldet)

Ganz im Gegenteil. Die Einbürgerungen müssen zurück zur Gemeindeversammlung. Wir Bürgern viel zu viel und viel zu schnell ein. Die Hürden müssen deutlich erhöht werden. 100‘000 Franken auf dem Konto, perfektes Sprechen einer der vier Landessprachen, 15 Jahre am selben Ort wohnen, einer geregelten Arbeit nachgehen, genaue Prüfung der Vergangenheit, Prüfung der Kenntnisse über Politik usw. Und am Ende müssen sie vor der versammelten Gemeinde hinstehen und Auskunft darüber geben warum sie Schweizer werden wollen. Und eine Einbürgerung kostet pro Perso 10‘000 Franken.

Weiterlesen

sdf
320 Interaktionen
Urteil
Leuefäscht
67 Interaktionen
Streit beendet

MEHR AUS STADT BERN

St. Gallen / Männedorf ZH
St. Gallen / Männedorf ZH
Lausanne / Freiburg