Das Wichtigste in Kürze zum geänderten Kriegsmaterialgesetz
Am 29. November stimmt die Schweiz über Lockerungen des Kriegsmaterialgesetzes ab. Ein linkes Komitee hat erfolgreich Unterschriften gegen das vom Parlament verabschiedete Geschäft gesammelt. Nachfolgend das Wichtigste in Kürze zur Vorlage:

Schweizer Unternehmen haben im vergangenen Jahr für 948,2 Millionen Franken Kriegsmaterial exportiert. Damit erreichen die Ausfuhren fast den Rekordwert von 955 Millionen des Jahres 2022. Doch es gibt eine Kluft zwischen erteilten Ausfuhrbewilligungen und Lieferungen.
Heute ist es verboten, Schweizer Kriegsmaterial in Länder zu exportieren, die in interne oder internationale Konflikte verwickelt sind. Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Februar 2022 ist die Schweizer Rüstungsindustrie wegen ihrer strengen Exportregeln unattraktiv. Sie steht deswegen unter Druck.
Um Abhilfe zu schaffen, sollen Schweizer Rüstungsunternehmen nach dem Willen der bürgerlichen Parlamentsmehrheit bei Exporten künftig weniger strenge Auflagen erfüllen müssen. Der Bundesrat soll – unter bestimmten Bedingungen – mehr Handlungsspielraum für die Bewilligung von Waffenexporten erhalten.
Unabhängig vom Ausgang der Abstimmung sind weitere Diskussionen vorprogrammiert. Werden die Lockerungen des Kriegsmaterialgesetzes abgelehnt, wird das bürgerliche Lager Druck ausüben, um die Schweizer Rüstungsindustrie zu unterstützen. Werden die Lockerungen hingegen angenommen, wird die Linke kritisieren, dass wirtschaftliche Interessen Vorrang vor humanitärem Recht haben, während Lieferungen in die Ukraine weiterhin verboten bleiben.
Die Lockerungen im Kriegsmaterialgesetz beschloss das Parlament im Dezember 2025. Gemäss den neuen Regeln wären bestimmte Partnerstaaten neu vom Verbot ausgenommen, Kriegsmaterial an in Konflikte verwickelte Länder zu verkaufen. In der Regel sollen Exporte in diese Länder bewilligt werden können, wenn das nicht im Widerspruch zum Neutralitätsrecht steht oder wenn ein Export aussen- oder innenpolitischen Interessen der Schweiz nicht zuwiderläuft.
Die zurzeit 36 Länder, für die die Ausnahme gelten soll, sind im Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung aufgeführt. Darunter sind neben den EU- und Efta-Staaten zum Beispiel die USA, das Vereinigte Königreich, Australien, Argentinien und Japan, aber weder Israel noch Saudi-Arabien.
Eine weitere Neuerung betrifft die Nichtwiederausfuhrerklärung. Kaufende Staaten sollen sich nicht mehr in jedem Fall verpflichten müssen, Rüstungsgüter nicht an andere Staaten weiterzugeben. Verlangt würde die Erklärung nach einem Ja nur noch, wenn sie aus aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitischen Gründen nötig ist.
Die Landesregierung soll zudem ein Vetorecht erhalten und verlangen können, dass Rüstungsgüter im Käuferland bleiben müssen, sofern sicherheits- oder neutralitätspolitische Bedenken bestehen. Wie heute wird das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auch künftig jede einzelne Ausfuhr bewilligen müssen. Und Exporte von Waffen in die Ukraine bleiben untersagt. Grund ist das Neutralitätsrecht mit dem Gleichbehandlungsgebot.
Das Ja-Lager begründet die Bedürfnisse nach flexibleren Regeln für Rüstungsexporte mit der veränderten geopolitischen Lage. Es gehe um die Sicherheit. Wolle die Schweiz mit Rüstungsgütern versorgt sein, müsse sie in die internationale Wertschöpfungskette eingegliedert sein. Glaubwürdige Abschreckung brauche internationale Partnerschaften und eine lebensfähige Schweizer Rüstungsindustrie.
Die Reform räume dem Bundesrat in ausserordentlichen Krisen mehr aussenpolitische Flexibilität ein, machen die Befürwortenden geltend. Das bisherige Gesetz habe die Schweiz isoliert und geschwächt. Diverse Länder wollten kein Kriegsmaterial mehr kaufen. Ohne eine Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes wären über 150'000 Arbeitsplätze in der hiesigen Rüstungsindustrie gefährdet.
Lockerere Regeln für Waffenexporte sind nach Auffassung des Bundesrats essenziell für die Sicherung der Schweizer Verteidigungsfähigkeit und von Arbeitsplätzen. Für Bundespräsident und Wirtschaftsminister Guy Parmelin ist es der letzte Abstimmungskampf als Bundesrat, ehe er Ende Jahr zurücktritt.
Über die neuen Exportregeln wird abgestimmt, weil die vom Parlament gelockerten Exportregeln von einer Allianz aus SP, Grünen, EVP, Armeegegnern und Nichtregierungsorganisationen mit dem Referendum bekämpft wird. Sie sprechen von einer «Lex Rüstungsindustrie», weil die Vorlage auf Druck der Rüstungslobby erheblich gelockert worden sei.
Die Schweiz müsse sich aktiv für Frieden, Menschenrechte und multilaterale Institutionen einsetzen, argumentieren die Gegnerinnen und Gegner. Dieser Einsatz für eine friedliche Welt sei völlig inkompatibel mit dem Waffenexport in Länder, die Krieg führen. Die Verhinderung von Waffenexporten in Konfliktregionen sei ein wichtiger Beitrag zum Schutz von Menschenleben.
Ähnliche Lockerungen, wie sie nun die Abstimmungsvorlage vorsieht, standen vor wenigen Jahren schon einmal zur Diskussion. Unter dem Druck der sogenannten Korrektur-Initiative verzichtete das Parlament schliesslich auf weitgehende Lockerungen der Waffenexportregeln. Die Initiative wurde daraufhin zurückgezogen. Die Gegnerinnen und Gegner der neuen Vorlage verweisen darauf, dass damals Versprechen gemacht worden seien, die nun über Bord geworfen würden.






