Bundesrat will Löcher im Schutz der Kinderrechte stopfen
Die Schweiz ratifizierte die Uno-Kinderrechtskonvention 1997 mit einem Vorbehalt. Diese Lücke will der Bundesrat nun stopfen.

Das Wichtigste in Kürze
- Kinder und Erwachsene im Freiheitsentzug müssen räumlich getrennt sein.
- Der Bundesrat prüft, ob dies in allen Kantonen umgesetzt ist.
Der Bundesrat will Löcher im Schutz der Kinderrechte in der Schweiz stopfen. Namentlich will er prüfen, ob in allen Kantonen Kinder im Freiheitsentzug getrennt von Erwachsenen untergebracht werden.
Die Schweiz ratifizierte die Uno-Kinderrechtskonvention 1997 mit einem Vorbehalt zu dieser Forderung. Den Kantonen wurde dabei eine Frist von zehn Jahren – bis 1. Januar 2017 – eingeräumt, um im Strafvollzug für räumlich getrennte Einrichtungen für Jugendliche zu sorgen.
Rückzug im Blick
Mit Blick auf einen Rückzug dieses Vorbehalts will der Bundesrat nun erheben lassen, ob alle Kantone dieser Anforderung nachgekommen sind. Ein Überblick über den Stand der Dinge fehle zurzeit, heisst es im Bericht, den die Landesregierung heute Mittwoch verabschiedet hat.
Artikel 37c der Kinderrechtskonvention schreibt eine räumliche Trennung von Kindern und Erwachsenen im Freiheitsentzug vor. Aussergewöhnliche Umstände ausgenommen, müssen die Kinder zudem Kontakt zu ihren Familien haben und entsprechend den Bedürfnissen ihres Alters behandelt werden.
Empfehlungen des Uno-Ausschusses
Den Bericht mit insgesamt elf Verbesserungsmassnahmen für den Schutz der Kinderrechte wurde auf Grund von Empfehlungen verfasst, die der zuständige Uno-Ausschuss 2015 an die Schweiz gerichtet hatte.
Neben den getrennten Einrichtungen für inhaftierte Kinder geht es um den Schutz der Kinder vor Gewalt, fremdplatzierte Kinder, Kinder, deren Vater oder Mutter in Haft sitzt, Kinder mit Autismus-Spektrums-Störungen sowie die Sensibilisierung von Berufsleuten, die mit Kindern arbeiten.
Alle fünf Jahre ein Bericht
Die Schweiz muss der Uno alle fünf Jahre einen Bericht abliefern zum Stand der Umsetzung der Kinderrechtskonvention. Der nächste Bericht ist 2020 fällig.
Bis dann werden nach Angaben des Bundesamtes für Sozialversicherungen rund die Hälfte der Empfehlungen des Uno-Ausschusses von 2015 in Umsetzung oder erfüllt sein. Hinzu kommen die heute Mittwoch beschlossenen Verbesserungsmassnahmen.