Der Lufttransportdienst des Bundes soll in Zukunft von mehr Leuten genutzt werden können, damit weniger externe Angebote genutzt werden.
Beechcraft Beech 1900D der Schweizer Luftwaffe, das vom Lufttransportdienst des Bundes LTDB betrieben wird.
Beechcraft Beech 1900D der Schweizer Luftwaffe, das vom Lufttransportdienst des Bundes LTDB betrieben wird. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Staatssekretärinnen und Staatssekretäre dürfen künftig Bundesjets und Helikopter nutzen.
  • Das Ziel ist es, weniger externe Angebote zu nutzen.

Ab nächstem Jahr dürfen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre Bundesratsjets und Helikopter benützen. Das hat der Bundesrat heute Freitag beschlossen. Er will auch dafür sorgen, dass weniger Linienflüge gebucht werden.

Er hat die Vorschrift aufgehoben, wonach der Lufttransportdienst des Bundes (LTDB) den jeweiligen Verwaltungseinheiten seine Leistungen zu Vollkosten in Rechnung stellt. Damit wolle der Bundesrat den Anreiz erhöhen, vermehrt die internen LTDB-Dienstleistungen statt externer Angebote zu nutzen, heisst es in einer Mitteilung.

Ein Kostenfaktor sind die Leerflüge, die die Piloten zu Trainingszwecken absolvieren müssen oder um zum Beispiel jemanden abzuholen. Wird der Lufttransportdienst des Bundes mehr genutzt, können diese Zusatzkosten auf mehr Flugstunden verteilt werden.

Mehr Berechtigte

Dazu hat der Bundesrat den Kreis der Berechtigten erweitert. Neu dürfen auch Staatssekretärinnen und Staatssekretäre mit den Jets und Helikoptern fliegen. Heute können in der Regel nur Mitglieder des Bundesrats, der Bundeskanzler, die Rats- und Bundesgerichtspräsidien sowie Staatsgäste den Lufttransportdienst benutzen.

2017 waren die verschiedenen Flugzeuge und Helikopter insgesamt 824 Stunden in der Luft, 623 Stunden davon für den Bundesrat. 36 Stunden davon wurden leer geflogen. Die Kosten beliefen sich auf insgesamt rund 5 Millionen Franken. Die Flugstunde kostete damit im Durchschnitt über alle Luftfahrzeuge gut 6000 Franken.

Der LTDB ist eine militärische Formation der Luftwaffe. Der Bundesrat begründet deren Einsatz mit dem hohen Sicherheitsstandard, der kurzfristigen Verfügbarkeit, der repräsentativen Wirkung und mit der Diskretion.

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