Der Bundesrat will das Tabakproduktegesetz reformieren und den Zigarettenverkauf an Minderjährige verbieten. Dafür soll Snus legal werden.
Der Bund verbietet landesweit den Verkauf von Zigaretten an unter 18-Jährige.
Der Bund verbietet landesweit den Verkauf von Zigaretten an unter 18-Jährige. - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat arbeitet an einem neuen Tabakproduktegesetz.
  • Vorgesehen ist der landesweite Verbot von Zigaretten an Minderjährige.
  • Auch die Legalisierung von Snus und ein Rauchverbot von E-Zigaretten sind geplant.

Der Bundesrat hat heute Freitag die Botschaft für ein neues Tabakproduktegesetz an das Parlament überwiesen. Die Vorlage untersagt landesweit den Verkauf von Tabakwaren an unter 18-Jährige und beinhaltet eine differenzierte Regelung von E-Zigaretten und Tabakprodukten.

Der Tabakkonsum sei «die häufigste vermeidbare Todesursache in der Schweiz», so die Begründung des Entscheides. Mit dem Verkaufsverbot von Tabakwaren an Minderjährige wolle die Regierung den Jugendschutz verstärken. Heute beträgt die Altersgrenze für den Verkauf von Zigaretten je nach Kanton 16 oder 18 Jahre. In drei Kantonen gibt es sogar gar keine Alterslimite.

Keine E-Zigaretten im Rauchverbot

Das neue Gesetz für Tabakprodukte sieht zudem die Legalisierung von Snus vor. Der Handel ist in der Schweiz seit 1995 verboten. Auch wenn der Bundesrat nun auf Wunsch des Parlaments eine Liberalisierung plant, will er doch die Höchstmengen an toxischen Stoffen aus den schwedischen Gesetzen übernehmen – im skandinavischen Land ist das Produkt verbreitet.

Snus-Liebhaber sollen künftig legal an die Tabakware kommen.
Snus-Liebhaber sollen künftig legal an die Tabakware kommen. - Pixabay

E-Zigaretten, ob nikotinfrei oder nikotinhaltig, will der Bundesrat dem Tabakproduktegesetz unterstellen. Der Bundesrat soll die Kompetenz haben, neue mit Raucherwaren oder Zigaretten vergleichbare Produkte ebenfalls dem Gesetz zu unterstellen.

E-Zigaretten und Tabakprodukte zum Erhitzen, deren Dampf inhaliert wird, unterstehen ebenfalls dem gesetzlichen Schutz vor Passivrauchen. Wo blauer Dunst verboten ist, dürfen auch sie nicht benutzt werden dürfen.

In der Schweiz rauchen laut BAG über zwei Millionen Menschen oder rund ein Viertel der Bevölkerung. Rund 9500 Personen sterben jedes Jahr vorzeitig an den Folgen des Tabakkonsums – das entspricht 15 Prozent aller Todesfälle im Land. Todesursachen sind bei diesen Menschen Atemwegserkrankungen, Krebs oder Herzkreislauf-Erkrankungen.

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