Bundesrat startet Konsultation zum Rahmenabkommen
Der Bundesrat hat die Modalitäten für die Konsultation zum institutionellen Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU festgelegt.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Modalitäten für die Konsultation zum Rahmenabkommen wurden festgelegt.
- Man wolle bei einem Treffen «interaktive Diskussionen» über die Vor- und Nachteile führen.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Modalitäten für die Konsultation zum institutionellen Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU festgelegt. Die betroffenen Kreise werden zu Treffen mit Vertretern des Bundesrates eingeladen.
Am 7. Dezember hatte der Bundesrat vom Verhandlungsergebnis Kenntnis genommen – und von der Tatsache, dass die EU die Verhandlungen als abgeschlossen betrachtet. Er beauftragte die zuständigen Departemente, Konsultationen durchzuführen.
Dabei handle es sich nicht um eine Vernehmlassung im Sinne des Gesetzes, sondern um direkte Treffen und Kontakte, um die Standpunkte der betroffenen Kreise einzuholen, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Das Ziel sei es insbesondere, «interaktive Diskussionen» über die Vor- und Nachteile des Abkommensentwurfs zu führen, die Positionen der wichtigsten Schweizer Akteure zu ermitteln und eine konsolidierte Position in Bezug auf die offenen Punkte zu erarbeiten.
Treffen mit Bundesratsmitgliedern
Der Bundesrat erwartet nach diesen Treffen eine schriftliche Rückmeldung. An den Treffen werden eine Delegation des Bundesrates, Staatssekretär Roberto Balzaretti und weitere Fachpersonen teilnehmen.
Konsultiert werden insbesondere die Aussenpolitischen Kommissionen und die Wirtschaftskommissionen, die Konferenz der Kantonsregierungen, die politischen Parteien mit Fraktionsstärke, die Sozialpartner, die Wirtschaft und die Wissenschaft.
Der französische Text des Abkommens wurde für die Konsultation ins Deutsche und Italienische übersetzt. Zudem wurde ein erläuterndes Dokument in den drei Amtssprachen ausgearbeitet.
Das Aussendepartement (EDA) soll in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsdepartement (WBF) und dem Bundespräsidenten den Bundesrat im Frühling über den Stand der Konsultationen informieren und ihm einen Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten.