Bundesrat regelt Details zur Verknüpfung des Emissionshandels
Die Schweiz und die EU verknüpfen ihren Emissionshandel. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU werden verknüpft.
- Bisher funktioniert der CO2-Markt der Schweiz nur beschränkt.
Die Schweiz und die EU verknüpfen ihre Emissionshandelssysteme. Schweizer Unternehmen können ihre Emissionsrechte damit künftig auch im grösseren EU-Markt handeln. Der Bundesrat hat heute Mittwoch die dafür nötigen Änderung von CO2-Gesetz- und -Verordnung auf den 1. Januar 2020 hin in Kraft gesetzt.
Der Emissionshandel ist ein marktwirtschaftliches Instrument der Klimapolitik. Es ermöglicht den Teilnehmern, Treibhausgasemissionen dort zu reduzieren, wo es am kostengünstigsten ist. Bisher umfasst das Schweizer Emissionshandelssystem etwas mehr als 50 emissionsintensive Industrieanlagen. Diese sind im Gegenzug von der CO2-Abgabe auf Brennstoffe befreit.
Schweizer CO2-Markt funktionierte nur beschränkt
Wegen der kleinen Teilnehmerzahl funktioniert der Schweizer CO2-Markt aber nur beschränkt. Das soll sich durch die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme ändern.
Das entsprechende Abkommen mit der EU hat der Bundesrat 2017 unterzeichnet. Das Parlament hiess es im März 2019 zusammen mit der Änderung des CO2-Gesetzes gut. Auch die EU-Gremien stimmten der Verknüpfung zu.

Die vom Bundesrat verabschiedete Verordnungsänderung regelt die Details. Wichtige Neuerungen betreffen die Luftfahrt und fossile Kraftwerke. Grossanlagen müssen wie heute am Emissionshandelssystem teilnehmen. Inlandsflüge und Flüge in den EWR sowie fossile Kraftwerke werden ab 2020 neu in das System einbezogen.
Militär-, Rettungs- oder Forschungsflüge sind ausgenommen. Die für die Luftfahrt zur Verfügung stehenden Emissionsrechte werden gestützt auf die Daten des Jahres 2018 berechnet. Die Menge soll laufend reduziert werden. Die Verordnung regelt die Modalitäten der Ausgabe der Emissionsrechte.
Eine bestimmte Menge wird versteigert
Über die kostenlos zugeteilten Rechte hinaus wird eine bestimmte Menge versteigert. Daran können neu auch EU-Unternehmen teilnehmen. Neu kann der Bundesrat die Menge der zu versteigernden Emissionsrechte für Anlagen verringern. Die kann er, falls im Markt aus wirtschaftlichen Gründen eine erhebliche Menge davon verfügbar ist.
Die Verordnung regelt das Emissionshandelsregister, die Anrechnung von europäischen Emissionsrechten. Die Verordnung legt ebenfalls die Genehmigung von Beschlüssen technisch-administrativer Natur des Gemischten Ausschusses fest.