Bundesrat lehnt gesetzliche Regeln für Stopfleber-Importe ab
Der Nationalrat berät Mitte März über neue gesetzliche Regeln für den Import von Stopfleber (Foie gras). Der Bundesrat plädiert für ein Nein, wie seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme zu entnehmen ist.

Ausgangspunkt für die Diskussion sind die von Tierschutzorganisationen eingereichte Volksinitiative für ein Stopfleber-Importverbot und ein indirekter Gegenvorschlag der Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission des Nationalrats (WBK-N). Demnach sollen zusätzliche Regeln auf Gesetzesstufe verankert werden, sollte die Deklarationspflicht innerhalb von fünf Jahren nicht deutlich weniger Importe zu Gewerbezwecken zur Folge haben.
Der Bundesrat lehnt sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag ab. Die bestehenden rechtlichen Grundlagen reichten aus, begründet er seinen Nichteintretensantrag. Es brauche keine Änderung des Tierschutzgesetzes. Und ein verfassungsmässiges Importverbot sei nicht mit den Regeln der Welthandelsorganisation vereinbar.
Die Landesregierung verweist auf die im vergangenen Sommer eingeführten Regeln für Stopflebern. Seit dem 1. Juli muss in der Schweiz beim Verkauf von Stopfleber auf die schmerzhaften Eingriffe beim Tier hingewiesen werden. Die Massnahme soll für die Konsumentinnen und Konsumenten Transparenz schaffen und einen informierten Kauf ermöglichen.
Am 18. März berät der Nationalrat die Initiative und den Gegenentwurf. Während Mitte-Links neue Gesetzesregeln in der Vernehmlassung begrüssten, lehnten SVP und FDP eine Verschärfung der Gesetze ab.
In der Schweiz ist das Stopfen von Hausgeflügel seit mehr als vierzig Jahren verboten. Das Verzehren der Foie gras, der Stopfleber, ist in der Romandie als Tradition weiter verbreitet als in der Deutschschweiz. In der Weihnachtszeit wird aber auch in der Deutschschweiz Foie gras gegessen. Gemäss der Stiftung Pro Tier werden jährlich 200'000 Kilogramm Gänseleber in die Schweiz importiert.









