Bundesrat erneuert Masterplan für biomedizinische Forschung
Seit 2013 läuft der Masterplan für biomedizinische Forschung. Dieser wird nun in den Jahren 2020 bis 2025 erneuert.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will einen erschwinglichen Zugang zu biomedizinischen Produkten sichern.
- Dafür verlängert und erneuert er einen Masterplan zur Stärkung des Standortes Schweiz.
Der Bundesrat will den Forschungsstandort Schweiz stärken und den Menschen im Land einen erschwinglichen Zugang zu neuen biomedizinischen Produkten sichern. Der seit 2013 laufende Masterplan für biomedizinische Forschung wird deshalb in den Jahren 2020 bis 2025 erneuert.
Der 2013 vom Bundesrat beschlossene Masterplan «Massnahmen des Bundes zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie» enthält 23 Massnahmen, die bis 2020 verwirklicht werden sollen. Die Mehrheit davon sei in Umsetzung, schrieb das Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Die Massnahmen betreffen unter anderem die Forschungsförderung und den Schutz vor gefälschten Arzneimitteln.
Der Bundesrat beauftragte heute Freitag das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), den bestehenden Masterplan fortzusetzen und für die Zeit von 2020 bis 2025 eine neue Liste von Massnahmen zu erstellen. Diese Massnahmen werden 2020 vorgelegt, die Liste kann aber laufend angepasst werden.
Ziel des Masterplans bleiben die Stärkung der klinischen Forschung, ein erschwinglicher Zugang zu Biomedizin-Produkten sowie die digitale Transformation. An der Erarbeitung des Masterplans sind auch das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) sowie das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beteiligt.