Neu sollen Ehepaare bis zu 6000 Franken für die Krankenkassenprämien von der direkten Bundessteuer abziehen können.
Mehr Geld im Portemonnaie: Die Steuerabzüge für die Krankenkassenprämien werden erhöht. (Symbolbild)
Mehr Geld im Portemonnaie: Die Steuerabzüge für die Krankenkassenprämien werden erhöht. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bisher konnten Ehepaare bis zu 3500 Franken für die Krankenkassenprämien abziehen.
  • Der Bundesrat erhöht die Obergrenze nun auf 6000 Franken.

Ehepaare sollen neu bis zu 6000 Franken satt wie bisher 3500 Franken für die Krankenkassenprämien von der direkten Bundessteuer abziehen können. Für alle anderen Personen soll der Betrag von 1700 Franken auf 3000 Franken steigen. Diesen Vorschlag hat der Bundesrat am Freitag in die Vernehmlassung geschickt. Pro Kind soll die Abzugslimite von 700 Franken auf 1200 Franken erhöht werden.

Gleichzeitig schlägt der Bundesrat vor, dass Prämien für private Krankenversicherungen und Lebensversicherungen sowie die Zinsen auf Sparkapitalien künftig nicht mehr von den Steuern abgezogen werden können.

Die Neuregelung soll auch für die kantonalen Steuern gelten, wie es in der Mitteilung des Bundesrats heisst. Die Kantone sollen jedoch wie bis anhin die Höhe der Abzüge selber festlegen können.

Vorstoss des Parlaments

Die Änderungen führen laut Bundesrat zu Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von rund 290 Millionen Franken pro Jahr. Davon würden rund 230 Millionen Franken auf den Bund und rund 60 Millionen Franken auf die Kantone entfallen.

Mit der Änderung setzt der Bundesrat einen Vorstoss des Parlaments um. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 8. Oktober 2021.

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