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    Bundesrat erhöht Kredit für die Sanierung von Altlasten

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Der Bundesrat erhöht den Kredit für die Sanierung von Altlasten. Es sollen 25 Millionen Franken mehr zur Verfügung stehe als in der aktuellen Periode.

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    Mit insgesamt 511,8 Millionen Franken will der Bund in zivile Bauprojekte investieren, darunter die Sanierung des Zolldirektionsgebäudes in Bern. (Archivbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Bundesrat erhöht den Kredit für die Sanierung von Altlasten.
    • Von 2024 bis 2029 sollen 265 Millionen Franken ausgegeben werden.

    Der Bund will im Zeitraum von 2024 bis 2029 265 Millionen Franken für die Sanierung von Altlasten ausgeben, 25 Millionen Franken mehr als in der aktuellen Sechsjahresperiode. Grund dafür sind geplante grosse Sanierungen in den Kantonen Baselland und Freiburg.

    Der Bundesrat hat am Freitag den entsprechenden Verpflichtungskredit genehmigt, wie er mitteilte. Das letzte Wort dazu hat das Parlament.

    Laut der Landesregierung wird der Kredit wie bisher durch die Erträge aus der Altlastenabgabe gedeckt und hat keine Auswirkungen auf die Bundesfinanzen. Die Abgabe auf der Ablagerung von Abfällen existiert seit 2001.

    Einnahmen in entsprechenden Fonds gestiegen

    Im Jahr 2022 sind die Einnahmen in den entsprechenden Fonds gemäss Angaben des Bundes leicht auf gut 55 Millionen Franken gestiegen. Der Fonds war per Ende 2022 mit 252 Millionen Franken gefüllt.

    geld
    Ein Stapel Geldnoten. (Symbolbild) - keystone

    Mit dem Start der Grosssanierung «Stadtmist» in Solothurn im Sommer 2022 und den anstehenden nächsten grossen Sanierungsfällen – beispielsweise beim Betriebsstandort «Rheinlehne» in Pratteln BL, bei der Deponie «La Pila» in Freiburg oder bei den Feldreben-Deponien in Basel – dürften in den nächsten Jahren die Abgeltungen wieder deutlich zunehmen.

    Der Bund beteiligt sich an der Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Altlasten bei Siedlungsabfalldeponien, Schiessanlagen sowie den übrigen belasteten Standorten. Voraussetzung ist, dass die Verursacher, welche für die Kosten aufkommen müssten, nicht mehr vorhanden oder zahlungsunfähig sind.

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