Die Aufsichtsbehörde rügt Bundesanwalt Michael Lauber scharf. Unklar bleibt: Gab es noch ein drittes Geheimtreffen mit Fifa-Boss Infantino?
Auch die Aufsichtsbehörde ging davon aus, dass das 2. Treffen zwischen der Bundesanwaltschaft und der Fifa, das letzte sein würde. - Nau
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Das Wichtigste in Kürze

  • So nicht! Die Aufsicht rügt Bundesanwalt Michael Lauber wegen zweier Fifa-Geheimtreffen.
  • Ein Disziplinarverfahren gegen ihn gibt es aber (noch) nicht.
  • Ob es gar noch ein drittes Treffen gegeben habe, will die Aufsicht nicht bestätigen.

Bereits im Verlauf des vergangenen Jahres geriet Bundesanwalt Michael Lauber wegen seinem Vorgehen im Fifa-Verfahren in die Schlagzeilen. Er hatte sich mit der Fifa-Spitze zwei Mal getroffen, dies aber zunächst geheim gehalten. Zudem fanden die Treffen nicht in den Räumen der Bundesanwaltschaft statt. Jetzt erstattet die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) Bericht.

(Noch) Kein Disziplinarverfahren gegen Michael Lauber

Im Vorfeld der heutigen Medienkonferenz der AB-BA war spekuliert worden, ob Lauber um seinen Job fürchten müsse. Denn im Sommer steht er zur Wiederwahl. Und gemäss Informationen des ausserordentlichen Staatsanwalts Damian Graf gab es nämlich auch noch ein drittes Geheimtreffen mit Fifa-Boss Gianni Infantino. Obwohl Lauber beteuert hatte, es habe nur zwei solche Treffen gegeben.

Hanspeter Uster Aufsicht Bundesanwaltschaft
Der Präsident der AB-BA, Hanspeter Uster, während der Medienkonferenz zum Bundesanwalt Michael Lauber und dessen Geheimtreffen mit der Fifa-Spitze. - Keystone

Diesbezüglich scheint der Bundesanwalt zumindest vorläufig heute entlastet. Im April 2016 habe ein «zweites und abschliessendes Treffen» stattgefunden. Von einem dritten Treffen ist im Bericht der AB-BA keine Rede. Dies müsse noch geklärt werden, sagt Hanspeter Uster, der Präsident der AB-BA.

Aus dem Schneider ist Lauber deshalb aber längst nicht. Denn die Umstände der zwei bestätigten Treffen mit der Fifa werden im Bericht scharf kritisiert. Zwar habe man Verständnis dafür, dass in komplexen Fällen Absprachen mit den Verfahrensbeteiligten stattfänden. Aber wenn, dann sicher nicht so.

Bundesanwalt gefährdet Fifa-Prozess

Die Strafprozessordnung sehe vor, «dass alle wesentlichen Verfahrenshandlungen zu protokollieren und damit zu dokumentieren sind». Das habe er als junger Auditor bereits gelernt, betont Hanspeter Uster. Mit seiner ursprünglichen Geheimhaltung hat Lauber also ganz konkret Vorschriften missachtet.

Das wiederum könnte heikel werden für das ganze Fifa-Verfahren. Denn eine Verfahrenspartei könnte dies vor Gericht verwenden. Was für Konsequenzen Laubers Nachlässigkeit für den Strafprozess hat, will die AB-BA aber nicht entscheiden. Das sei Sache des Bundesstrafgerichts.

Doch ein drittes Treffen?

Hat im Juni 2016 noch ein drittes Treffen zwischen Michael Lauber und der Führung der Fifa stattgefunden? Das hat die AB-BA noch nicht verifizieren können – Beziehungsweise: warum sich in der Bundesanwaltschaft niemand daran erinnern will.

Denn Lauber hat auf entsprechende konkrete Fragen bislang mit Nein geantwortet. In diesem Zusammenhang prüfe die AB-BA, ob ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden soll. Schon Anfang Mai soll klar sein, ob es dazu kommt. Uster sagt aber auch: «Ich habe schon mehr solche Fälle behandelt, aber dieser ist also… sehr kompliziert.»

Das ganze Interview mit Hanspeter Uster, Präsident AB-BA. - Nau
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