Bund skeptisch bei Verbot von Geschlechtsanpassungen Minderjähriger
Der Bundesrat stellt sich gegen die Zürcher Forderung nach einem Verbot geschlechtsangleichender Behandlungen bei Minderjährigen.

Die Zürcher Forderung nach einem Verbot von Geschlechtsanpassungen bei Minderjährigen kommt beim Bundesrat nicht gut an. Er stellt sich auf den Standpunkt, Behandlungen seien Sache der Medizin, der Staat habe sich nicht einzumischen. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz hat bisher keine Position bezogen.
Der Bundesrat zeigte sich in früheren Antworten auf Vorstösse aus dem Parlament einer gesetzlichen Regelung abgeneigt. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren teilte mit, ihre Position zu der Frage sei noch nicht geklärt.
In der jüngsten Stellungnahme zu einer Interpellation hielt der Bundesrat im Mai zuhanden des Nationalrats fest, es liege nicht in der Kompetenz des Bundes, sich zu Therapierichtlinien bei einer Geschlechtsinkongruenz zu äussern oder anderweitig in medizinische Entscheidungen einzugreifen.
Geschlechtsumwandlung: Eine medizinische Entscheidung
Die Diskussion und Weiterentwicklung klinischer Richtlinien und Empfehlungen liegt in der Verantwortung der zuständigen medizinischen Fachgesellschaften. Diese würden die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen.
Zudem würde bei Geschlechtsanpassungen Minderjähriger die Urteilsfähigkeit sorgfältig geprüft. Der Entscheid erfolge in der Regel durch ein interdisziplinäres Team aus verschiedenen Fachbereichen, unter anderem auch der Psychologie.
2023 wurden den Angaben des Bundesrats zufolge bei 253 Personen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren geschlechtsangleichende Operationen vorgenommen. Dass die Zahl steigt, führt die Landesregierung auf die zunehmende gesellschaftliche Akzeptanz für verschiedene Geschlechtsidentitäten zurück.