Bund lanciert neuen Verhaltenskodex für Unterschriftensammlungen
Ab sofort können Referendums- und Initiativkomitees einem neuen Verhaltenskodex beitreten. Dreieinhalb Jahre nach der ersten Strafanzeige wegen Verdachts auf Unterschriftenfälschungen spricht der Bund von einer guten Entwicklung und rückläufigen Fällen.

Die Bilanz der bereits getroffenen Massnahmen sei vorläufig positiv, teilte die Bundeskanzlei am Donnerstag mit. Die Zahl der Verdachtsfälle sei in den vergangenen Monaten markant gesunken. Anfang 2024, als die Zahl der Verdachtsfälle anstieg, hatte der Bund die Kontrolle der eingereichten Unterschriftenlisten verschärft und die Sensibilisierung von Komitees und Behörden verstärkt.
Der neue Verhaltenskodex ergänze diese Massnahmen, so die Bundeskanzlei. So solle zum Beispiel bei kommerziell gesammelten Unterschriftenlisten eine Rückverfolgbarkeit garantiert werden. Der Beitritt zum Kodex ist freiwillig. Ob er wirksam sein werde, hänge von den Komitees ab. Wenn sie die Standards und Praktiken umsetzten, werde die Integrität von Unterschriftensammlungen erhöht.






