Bund hat laut Bericht Lehren aus Hochseeschifffahrts-Affäre gezogen

Der Bund hat die Ereignisse um die millionenschweren Bürgschaftsverluste für die Schweizer Hochseeschifffahrt angemessen aufgearbeitet. Zu diesem Schluss kommen die parlamentarischen Oberaufsichtskommissionen. In ihrem abschliessenden Bericht zu den Hochseeschifffahrts-Bürgschaften halten die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat (GPK) fest, dass der Bundesrat ihre wesentlichen Forderungen aus dem Jahr 2018 umgesetzt hat, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten.
Daher hätten die Oberaufsichtskommissionen beschlossen, ihre Arbeit in diesem Dossier einzustellen und ihre 2017 eingesetzte Arbeitsgruppe zum Thema aufzulösen. Angesichts der grossen Herausforderungen im Bereich der Landesversorgung werde sich die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) aber auch weiterhin im Rahmen ihrer regulären Oberaufsichtstätigkeit über die Situation und die vom Bundesrat und vom Wirtschaftsdepartement WBF ergriffenen Massnahmen informieren, hiess es weiter.
Nach Debakel: Überprüfung der Organisation
Nach dem Debakel um die Hochseeschifffahrts-Bürgschaften hatten die Bundesbehörden die Organisation der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) überprüft. So soll etwa eine Vollzeitstelle für eine Delegierte oder einen Delegierten geschaffen werden, die oder der auch die Funktion der Direktion des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) innehat.
Aus Sicht der GPK ist es eine grosse Herausforderung, im aktuellen, von mehreren Krisen geprägten Kontext neben den laufenden Aufgaben auch die Reorganisation des BWL zu gewährleisten, wie der Mitteilung zu entnehmen ist. Die GPK seien der Ansicht, dass diese Herausforderungen vom WBF angemessen angegangen würden.
Erwartungen erfüllt: Protokollierung und Archivierung
Ferner sind die GPK der Auffassung, dass ihre wichtigsten Erwartungen in Bezug auf die adäquate Protokollierung und Archivierung betreffend Führungsgespräche sowie die Ausarbeitung einheitlicher Vorgaben für den Vollzug von Bürgschaften und ähnlichen Verpflichtungen erfüllt sind.