Bevölkerung von Blatten kann vorübergehend nicht betrieben werden
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Blatten VS können wegen eines vom Bundesrat bewilligten Rechtsstillstands vorerst nicht betrieben werden.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Blatten VS können vorübergehend nicht betrieben werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch einen entsprechenden Antrag der Walliser Regierung für einen vorübergehenden Rechtsstillstand gutgeheissen. Der Rechtsstillstand dauert bis zum 31. Oktober 2025.
Rechtsstillstand in Blatten VS
Um die Bevölkerung von Blatten bei finanziellen Schwierigkeiten weiter zu entlasten, hatte der Walliser Staatsrat am vergangenen Freitag entschieden, dass für die Gemeinde Blatten für den Zeitraum vom 28. Mai 2025 bis am 31. Oktober 2025 ein Rechtsstillstand gelten soll. Damit können Schuldnerinnen und Schuldner aus Blatten während dieser Zeit nicht mehr betrieben werden und Betreibungshandlungen sind grundsätzlich nicht möglich.
Der Bundesrat stimmte diesem Entscheid nun zu. Diese Massnahme sei bereits bei früheren Naturkatastrophen ergriffen worden, etwa nach den Überschwemmungen im Kanton Obwalden 2005 oder in Brig 1993, schreibt der Bundesrat. Ende Mai hat ein Felssturz das Bergdorf Blatten verschüttet.