Beschwerden abgelehnt: Schweiz darf Afghanen in Heimatland wegweisen

Laurin Zaugg
Laurin Zaugg

Bern,

Afghanische Asylbewerber können unter bestimmten Umständen aus der Schweiz weggewiesen werden, so das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

Abschiebung
Die Schweiz darf Afghanen in Ausnahmefällen wegweisen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz darf Afghanen in Ausnahmefällen wegweisen.
  • Das entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in einem Referenzurteil.
  • Damit aktualisiert das Gericht seine Beurteilung von Afghanistan.

Afghanische Asylbewerber dürfen in Einzelfällen aus der Schweiz weggewiesen und in ihr Heimatland zurückgeschickt werden. Das ist der abschliessende Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in einem Referenzurteil.

Als Voraussetzung dafür gilt, dass günstige Umstände vorliegen müssen und den Weggewiesenen keine besondere Gefährdung durch das Taliban-Regime droht.

Der Leitentscheid des Gerichts folgt auf eine Vielzahl von Beschwerden von weggewiesenen afghanischen Männern. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat gemäss SRF in den letzten anderthalb Jahren 200 Afghanen weggewiesen.

Das Referenzurteil beinhaltet einen Fall eines jungen Afghanen, dessen Asylgesuch von Ende 2025 abgelehnt wurde. Das SEM begründete die Ablehnung damit, dass der Mann gesund sei und keine familiären Verpflichtungen hat.

Zudem habe der Mann Berufserfahrung und könne in Afghanistan mit Unterstützung seines familiären Netzwerks in Kabul rechnen. Nun bestätigt das Bundesverwaltungsgericht seine Wegweisung.

Da dem Afghanen bei einer Rückkehr auch keine besondere Gefährdung durch das Taliban-Regime droht, seien die Voraussetzungen erfüllt.

Bundesverwaltungsgericht aktualisiert Beurteilung von Afghanistan

Mit dem Referenzurteil aktualisiert das Bundesverwaltungsgericht seine Beurteilung von Afghanistan: Die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich gemäss dem Gericht seit der Machtübernahme der Taliban verbessert.

Sowohl die gesellschaftliche als auch die humanitäre und wirtschaftliche Lage seien in Afghanistan jedoch noch immer besorgniserregend. Bei ethnischen und religiösen Minderheiten sowie Frauen sei die Menschenrechtslage besonders prekär.

Ob der Fall des nun weggewiesenen jungen Afghanen unmittelbar auf alle hängigen Beschwerden übertragen werden kann, ist deshalb offen.

Schweizerische Flüchtlingshilfe kritisiert das Urteil

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) kritisiert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Die Flüchtlingshilfe hält die Wegweisung von Personen nach Afghanistan unter der Willkürherrschaft der Taliban generell für unzumutbar.

Für die SFH sind Wegweisungen nach Afghanistan derzeit und auf absehbare Zeit grundsätzlich unzumutbar.

Angesichts fehlender staatlicher Strukturen und der Willkürherrschaft einzelner Taliban-Akteure lasse sich das Risiko von Misshandlungen oder von anderen Menschenrechtsverletzungen im Einzelfall auch bei Personen wie jenem vom Referenzurteil betroffenen jungen Mann nicht ausschliessen.

Findest du, kriminelle Afghanen sollten in ihr Heimatland abgeschoben werden dürfen?

Die Flüchtlingshilfe erinnerte daran, dass die Schweiz an das zwingende Völkerrecht mit seinem Non-Refoulement-Prinzip gebunden sei. Das bedeute, dass die Schweiz bei jeder rückgeführten Person sicherstellen müsse, dass sie in Afghanistan sicher vor Folter, Verfolgung und Tod sei.

Da die Taliban in Afghanistan aber seit Jahren und auch heute noch sehr schwere Menschenrechtsverletzungen verantworten würden, bestehe im Hinblick auf den Schutz und die Sicherheit der Betroffenen ein grosses Risiko.

Kommentare

User #1311 (nicht angemeldet)

Schweizerische Flüchtlingshilfe kritisiert das Urteil, echt jetzt? Hauptsache denen passiert nichts aber bei uns steigt die Kriminalität kontinuierlich an, ein tolles System haben wir, wow....

User #5944 (nicht angemeldet)

Das darf einfach nicht sein. Sie haben ein Recht auf Schutz und ein sicheres Leben bei uns. Das muss noch einmal geprüft und rückgängig gemacht werden.

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