Der Bundesrat entschied am Mittwoch über eine neue Bestimmung im Bereich Rüstungsgüterembargo. Bewilligungen würden im Einzelfall gewährt.
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Das Bundeshaus in Bern. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ausfuhr von Minenräumungsgeräten in die Ukraine kann bewilligt werden.
  • Dies jedoch nur im Einzelfall, so der Bundesrat in seiner Mitteilung.
  • Das Material muss rechtmässig und zweckgebunden verwendet werden.
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Die Schweiz kann neu die Ausfuhr von Minenräumungsgeräten in die Ukraine in Ausnahmefällen bewilligen. Der Bundesrat entschied am Mittwoch über eine neue Bestimmung im Bereich Rüstungsgüterembargo.

Bewilligungen würden im Einzelfall gewährt, hiess es in einer Mitteilung des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Beim Bewilligen werde sichergestellt, dass das Material rechtmässig und zweckgebunden verwendet werde.

Neuntes Sanktionspaket der EU wird übernommen

Der Bundesrat beschloss am Mittwoch zudem, das mittlerweile neunte Sanktionenpaket der EU gegen Russland zu übernehmen. Die neuen Vorgaben traten am Mittwoch um 18.00 Uhr in Kraft. Die EU hatte diese jüngsten Sanktionen Mitte Dezember erlassen.

Neu gelten gegenüber Russland unter anderem Dienstleistungsverbote in den Sparten Produkteprüfung, Werbung sowie Markt- und Meinungsforschung. Das Exportverbot von Gütern für die Luft- und Raumfahrtindustrie auf Flugzeug-Triebwerke und Drohnen ausgeweitet. Neuinvestitionen in den russischen Bergbausektor werden untersagt.

Im Dezember hatte das WBF die Sanktionierung weiterer rund 200 Personen und Organisationen gutgeheissen. Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine sind nach neusten Angaben Vermögenswerte von 7,5 Milliarden Franken und 15 Liegenschaften gesperrt. Sanktioniert sind 1368 Personen und 171 Unternehmen und Organisationen.

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