Ausländische Online-Handelsplattformen sollen Recycling mitbezahlen

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Ausländische Online-Handelsplattformen sollen über vorgezogene Gebühren die Entsorgung und das Recycling von Waren mitfinanzieren. Der Bundesrat ist mit einer entsprechenden Motion aus dem Nationalrat einverstanden.

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    Ausländische Online-Handelsplattformen sollen Recycling mitbezahlen. - Depositphotos

    Die befürwortende Stellungnahme veröffentlichte der Bundesrat am Donnerstag ohne Angabe einer Begründung. Die von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) eingereichte Motion kritisiert, dass inländische Unternehmen und ausländische Online-Handelsplattformen heute nicht gleich behandelt würden.

    Während Schweizer Hersteller, Importeure und Händler zur Finanzierung der Entsorgung und des Recyclings beitrügen, könnten sich ausländische Plattform-Betreiber diesen Verpflichtungen weitgehend entziehen. Denn sie gälten rechtlich primär als Vermittler.

    Angesichts des zunehmenden Online-Handels über die Landesgrenzen hinweg sei das nicht mehr sachgerecht. Die Urek-N fordert deshalb, dass, wer den Zugang zum Schweizer Markt ermögliche und wirtschaftlich davon profitiere, angemessen in die Entsorgungs- und Recyclingsysteme einbezogen werden sollte.

    Die Motion verlangt auch rechtliche und organisatorische Massnahmen, damit die ausländischen Online-Händler die Gebühren abliefern. Sie könnten zum Beispiel verpflichtet werden, eine Vertretung in der Schweiz einzurichten. Als nächstes hat der Nationalrat über die Motion zu entscheiden.

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