Ausländische Online-Handelsplattformen sollen Recycling mitbezahlen
Ausländische Online-Handelsplattformen sollen über vorgezogene Gebühren die Entsorgung und das Recycling von Waren mitfinanzieren. Der Bundesrat ist mit einer entsprechenden Motion aus dem Nationalrat einverstanden.

Die befürwortende Stellungnahme veröffentlichte der Bundesrat am Donnerstag ohne Angabe einer Begründung. Die von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) eingereichte Motion kritisiert, dass inländische Unternehmen und ausländische Online-Handelsplattformen heute nicht gleich behandelt würden.
Während Schweizer Hersteller, Importeure und Händler zur Finanzierung der Entsorgung und des Recyclings beitrügen, könnten sich ausländische Plattform-Betreiber diesen Verpflichtungen weitgehend entziehen. Denn sie gälten rechtlich primär als Vermittler.
Angesichts des zunehmenden Online-Handels über die Landesgrenzen hinweg sei das nicht mehr sachgerecht. Die Urek-N fordert deshalb, dass, wer den Zugang zum Schweizer Markt ermögliche und wirtschaftlich davon profitiere, angemessen in die Entsorgungs- und Recyclingsysteme einbezogen werden sollte.
Die Motion verlangt auch rechtliche und organisatorische Massnahmen, damit die ausländischen Online-Händler die Gebühren abliefern. Sie könnten zum Beispiel verpflichtet werden, eine Vertretung in der Schweiz einzurichten. Als nächstes hat der Nationalrat über die Motion zu entscheiden.






