Ausländische Inhaftierte sollen sich neu krankenversichern müssen

Keystone-SDA
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Bern,

In der Schweiz sollen künftig auch inhaftierte Personen ohne Wohnsitz eine Krankenversicherung abschliessen.

Gefängnis
Alle Häftlinge sollen in medizinischer Hinsicht gleichbehandelt werden. (Symbolbild) - keystone

In der Schweiz inhaftierte Menschen, die hierzulande keinen Wohnsitz haben, sollen sich künftig krankenversichern müssen. Das soll sicherstellen, dass alle Häftlinge in medizinischer Hinsicht gleichbehandelt werden. Der Bundesrat will das Krankenversicherungsgesetz (KVG) entsprechend anpassen.

Seine Vorschläge hat er am Mittwoch bis zum 7. März 2024 in die Vernehmlassung gegeben. Für die Prämien sollen die Inhaftierten selbst aufkommen; die Kantone können die Prämien falls nötig verbilligen. Für die Kantone sollen mit der Versicherungspflicht die Gesundheitskosten berechenbarer werden.

Versicherungsform für Inhaftierte

Die Kantone sollen Inhaftierte in Rahmenverträgen versichern und dafür mit Krankenkassen besondere, für Inhaftierte zugängliche Versicherungsformen vereinbaren können. Auch sollen Kantone die Wahl der Versicherer sowie der Versicherungsform aller Inhaftierten unabhängig von deren Wohnsitz einschränken können.

Nach den Worten des Bundesrates soll dieses Vorgehen die Kosten zulasten des Gemeinwesens senken. Auch soll der administrative Aufwand gesenkt werden können.

Gemeinwesen profitiert

Nach vom Bundesrat zitierten Angaben des Bundesamts für Statistik (BFS) aus dem Jahr 2021 sind ungefähr ein Drittel aller inhaftierten Personen nicht über die Grundversicherung versichert, also rund 2000 Personen. Weil sie ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben, sind sie heute nicht verpflichtet, einer Krankenkasse beizutreten.

Für die Gesundheitskosten dieser Menschen müssen die Kantone aufkommen. Die Finanzierung der medizinischen Versorgung in Gefängnissen ist in den Kantonen nicht einheitlich geregelt. Zurzeit würden die Kosten von Institutionen des Justiz- oder Strafvollzugs getragen, von den Gesundheitsbehörden oder den kommunalen Sozialhilfebehörden.

Staatliche Verantwortung

Die Verantwortung für die Gesundheit von Inhaftierten obliegt dem Staat, wie der Bundesrat klarstellt. Häftlinge hätten unabhängig von Aufenthaltstiteln und Nationalität Anrecht auf die gleiche medizinische Behandlung wie Personen in Freiheit.

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