Aufstockung des Bundesrats scheint weiterhin nicht mehrheitsfähig
Die Forderung nach neun statt sieben Bundesräten bleibt chancenlos, da die Nationalratskommission den Ausbau erneut ablehnt.

Neun statt sieben Bundesratsmitglieder – diese alte Forderung scheint weiterhin nicht mehrheitsfähig zu sein. Die zuständige Nationalratskommission lehnt das Anliegen ab, wenn auch relativ knapp.
Mit 14 zu 11 Stimmen beantragt die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) ein Nein zu einer parlamentarischen Initiative der Fraktion der Grünen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Folgt die grosse Kammer diesem Antrag, ist das Geschäft erledigt.
Die Idee von neun Bundesratsmitgliedern war in den vergangenen Jahren immer wieder ein Thema. Zuletzt lehnte der Ständerat Mitte 2022 eine ähnliche Forderung ab. Es brauche keinen neuen Versuch, schreibt die SPK-N nun.
Kritik an grösserem Bundesrat
Kernargument der Gegnerinnen und Gegner ist, dass ein Bundesrat mit neun Mitgliedern kaum mehr als Kollegialbehörde funktionieren könne. Die Stabilität des politischen Systems leide, wenn die Grösse der Regierung aufgrund geänderter politischer Kräfteverhältnisse angepasst werden müsse.
«Die primäre Funktion des Bundesrats ist das Regieren und nicht die Repräsentation der verschiedenen politischen Kräfte», hiess es. Eine Regierung mit mehr Mitgliedern und somit mehr Departementen hätte zudem grösseren Koordinationsbedarf, was ein Bürokratisierungsschub befürchten lasse.
Argumente der Befürworter
Die Befürwortenden eines neunköpfigen Bundesrats halten dagegen fest, dass die verschiedenen politischen Kräfte, Landesgegenden und Sprachregionen besser in die Regierung eingebunden werden könnten. Bei den letzten nationalen Wahlen hätten so viele Menschen Parteien gewählt, die nicht im Bundesrat vertreten seien, wie noch nie seit der Einführung der Zauberformel 1959, argumentieren sie.
Nein sagt die SPK-N auch zu einer zweiten vorgeschlagenen Regierungsreform der Grünen. Sie erachtet es gemäss Mitteilung als unrealistisch, dass die Funktion des Bundesrats im Job-Sharing ausgeübt werden kann. Führung und Verantwortung auf dieser Ebene seien nicht teilbar, lautete der Tenor.






