Das Anti-Korruptionsgremium ist mit der Umsetzung seiner Empfehlungen in der Schweiz nicht zufrieden. Es seien nur fünf von zwölf Punkten umgesetzt worden.
Die Angaben zu den Interessenbindungen der National- und Ständeräte sind immer noch unzureichend: (Archivbild)
Die Angaben zu den Interessenbindungen der National- und Ständeräte sind immer noch unzureichend: (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Anti-Korruptionsgremium ist mit der Schweizer Umsetzung seiner Punkte nicht zufrieden.
  • Viele Empfehlungen seien ignoriert worden, heisst es.

Das internationale Anti-Korruptionsgremium Greco ist mit der Umsetzung eines Teils seiner Empfehlungen durch die Schweiz nicht zufrieden. Insbesondere die Mandatssteuer von Richtern besteht weiterhin, und ein Disziplinarsystem für eidgenössische Richter fehlt.

Überhaupt habe die Schweiz nach wie vor nur fünf von zwölf Empfehlungen zufriedenstellend umgesetzt, teilte das Greco-Gremium am Donnerstag mit.

Weitere Empfehlungen nicht fachgemäss umgesetzt

Von den übrigen sieben Empfehlungen sind demnach weiterhin fünf teilweise und zwei nicht umgesetzt. Unter letztere fallen die Empfehlungen für die eidgenössischen Gerichte. Mandatssteuern und Parteispenden von Richtern seien weiterhin nicht verboten. Ferner fehlten andere Sanktionen als die Amtsenthebung.

Der Transparenz bei Parlamentsangehörigen attestiert das Gremium fehlende Fortschritte. Angaben zur Interessenbindung enthalten demnach weiterhin keine quantitativen Daten, also etwa Angaben zur Honorierung.

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