Anpassungen für Stauanlagen, Atomkraft und Starkstrominspektorat

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Bern,

Ab dem 1. Januar 2023 gelten Anpassungen für Stauanlagen, Atomkraft, das Starkstromsinspektorat und kleinere Installationsfirmen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungen am Mittwoch in Kraft gesetzt.

Staumauer eines Wasserkraftwerks. (Symbolbild)
Staumauer eines Wasserkraftwerks. (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der total revidierten Stauanlagenverordnung geht es um Anpassungen an den Stand der Technik, wie die Landesregierung am Mittwoch mitteilte.

Die revidierte Kernenergiehaftpflichtverordnung erhöht den Anteil der privaten Versicherungsdeckung. Die unbegrenzt haftenden Betreiber müssen für Schäden von 1,2 Milliarden aufkommen. Aktuell wird 1 Milliarden davon von privaten Versicherungen gedeckt.

Neu sollen die Versicherungen soviel wie möglich übernehmen, was die Deckung durch den Bund senkt. Dieser übernimmt nur die Differenz zur Gesamtdeckung sowie von den Versicherungen ausgeschlossene Risiken. Dafür erhebt er Prämien bei den Betreibern.

Zwei Verordnungen für das Starkstrominspektorat regeln die Abgeltung für die Marktüberwachung. Das Starkstrominspektorat kann diese Kosten nicht vollständig aus seinen Gebühreneinnahmen decken.

In der Revision der Niederspannungs-Installationsverordnung schaltet der Bund eine unbeabsichtigte Diskriminierung kleinerer Installationsbetriebe aus. Die Voraussetzung einer Vollzeitbeschäftigung für die fachkundige Leitung und die kontrollberechtigten Personen fällt dahin.

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