Angebliche Grossdrohnen in Laufenburg AG waren Inspektionsflüge

Keystone-SDA
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Wohlen,

Beim angeblichen Drohenenvorfall über Schaltanlagen der Stromnetzbetreiberin Swissgrid im Oktober in Laufenburg AG gibt es Entwarnung. Laut Swissgrid sind es bewilligte Inspektionsflüge eines Dienstleisters gewesen.

Diese Hochspannungsleitungen leiten den Strom zur Schaltanlage «Stern von Laufenburg» der Netzbetreiberin Swissgrid im Kanton Aargau. Über diese Anlage wird der Strom zwischen der Schw...
Diese Hochspannungsleitungen leiten den Strom zur Schaltanlage «Stern von Laufenburg» der Netzbetreiberin Swissgrid im Kanton Aargau. Über diese Anlage wird der Strom zwischen der Schw... - Keystone/GAETAN BALLY

Man sei lediglich über den Flug einer handelsüblichen Drohne am 3. Oktober um 10.00 Uhr informiert, hält Swissgrid fest. Diese sei ausserhalb des Unterwerkperimeters unterwegs gewesen – also nicht über der Anlage.

«Interne Abklärungen zeigten, dass ein Dienstleister von Swissgrid im selben Zeitraum mit einer Drohne eine Leitungstrassee inspizierte.» Man gehe deshalb davon aus, dass die am 3. Oktober gesichtete Drohne auf einem bewilligten Inspektionsflug gewesen sei, schrieb Swissgrid weiter.

Grossdrohnen mit 2,5 Metern Durchmesser – wie medial verschiedentlich berichtet – seien von Swissgrid nicht beobachtet worden. Es seien auch keine entsprechenden Meldungen eingegangen.

Der Aargauer Regierungsrat zitierte die Angaben von Swissgrid in seiner am Freitag veröffentlichten Beantwortung der Interpellation von Grossräten der Mitte-Partei. Sie hatten in der Interpellation von unbekannten, nicht identifizierten Grossdrohnen über der Schaltanlage berichtet.

Damit lösten die Politiker zahlreiche Medienberichte und Spekulationen über eine angebliche Spionageaktion unbekannter Urheberschaft aus. Die Swissgrid-Anlage, bekannt als der «Stern von Laufenburg», verbindet die Schweiz mit 41 Leitungen eng mit den Nachbarländern. Als Stromdrehscheibe leistet sie laut des Netzbetreibers einen Beitrag zur Sicherheit der europäischen Stromversorgung.

Wie der Regierungsrat festhält, ist primär jeder Betreiber einer kritischen Infrastruktur selbst für deren Schutz verantwortlich. In der Schweiz fehle derzeit die gesetzliche Grundlage für eine aktive Drohnenbekämpfung durch Kantone oder private Betreiber. Diese seien momentan nur zur Detektion und Meldung berechtigt.

Die Kantonspolizei Aargau habe Detektionssysteme im Einsatz und ein Abwehrsystem für 2026 bestellt. Dessen Einführung sei noch von der Bewilligung des Bundesamts für Kommunikation abhängig.

Man sei sich der Bedeutung und Systemrelevanz der kritischen Infrastrukturen wie AKW im Kanton Aargau bewusst, hält der Regierungsrat fest.

Kommentare

Es langet

Man geht davon aus. Denn wer will es schon wissen..?

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