Anfang März: Revidiertes Kollektivanlagengesetz tritt in Kraft

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Bern,

Bundesrat setzt neues Kollektivanlagengesetz per 1. März in Kraft.

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Das Bundeshaus. (Archivbild) - keystone

Der Bundesrat will den Fondsplatz Schweiz attraktiver machen. Per 1. März hat er das revidierte Kollektivanlagengesetz (KAG) und die angepasste Kollektivanlagenverordnung (KKV) in Kraft gesetzt und damit die rechtlichen Grundlagen für den sogenannten Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) geschaffen. Bei den neuartigen L-QIF handelt es sich um kollektive Kapitalanlagen, die von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) befreit sind.

Sie stehen ausschliesslich qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern zur Verfügung und müssen von Instituten verwaltet werden, die von der Finma beaufsichtigt werden. Ausserdem seien im Rahmen der Revision weitere Verordnungen in verschiedenen Punkten angepasst worden, teilte der Bundesrat mit. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Finanzinstitutsverordnung und sollen dazu dienen, internationale Standards umzusetzen, Entwicklungen des Marktes nachzuvollziehen oder die Rechtssicherheit zu erhöhen.

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