Aktienrechtsrevision kommt vor Einigungskonferenz

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Bern,

Bei der Revision des Aktienrechts sind nach drei Beratungsrunden nach wie vor Differenzen offen.

Aktienrecht
Die Beratungen zur Aktienrechtsreform verzögerten sich. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Revision des Aktienrechts sind nach drei Beratungsrunden Differenzen offen.
  • Deshalb muss nun die Einigungskonferenz an die Arbeit.

Bei der Revision des Aktienrechts sind nach drei Beratungsrunden nach wie vor Differenzen offen. Da sich die Räte unter anderem nicht einig sind, ob sie Loyalitätsaktien und Generalversammlungen im Ausland zulassen wollen, muss die Einigungskonferenz an die Arbeit.

Zuletzt beharrte der Ständerat am Dienstag stillschweigend auf seiner Position: Vorzugsrechte für gewisse Aktionäre will er nicht einführen.

Der Nationalrat hatte vergangene Woche ebenfalls diskussionslos beschlossen, Loyalitätsaktien zuzulassen.

Aktionäre, die Aktien über eine gewisse Zeit halten, würden damit von Vorzugsrechten profitieren und höhere Dividenden erhalten. Im Nationalrat sieht eine Mehrheit darin einen Anreiz für längerfristiges Denken und verantwortungsvolle Investitionen.

Auch von der Möglichkeit, Generalversammlungen im Ausland durchzuführen, will der Ständerat nichts wissen, obwohl der Nationalrat eine Brücke gebaut hatte. Die grosse Kammer will explizit festschreiben, dass die Festlegung des Tagungsorts für Aktionäre keine Nachteile beim Ausüben ihrer Rechte bringen darf.

Zulassen will der Ständerat hingegen Aktienkapital in Fremdwährung. Bei dieser Differenz hat er sich nun dem Nationalrat angeschlossen. Welche Währungen zulässig sind, muss der Bundesrat festlegen. Es sei davon auszugehen, dass der Bundesrat dabei auf den Gläubigerschutz Rücksicht nehme, sagte Kommissionssprecher Beat Rieder (CVP/VS).

Die Vorlage, die unter anderem für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen börsenkotierter Firmen Geschlechterrichtwerte bringt, geht nun mit einem halben Dutzend Differenzen in die Einigungskonferenz.

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