Der Bundesrat beantragt 47 Millionen zur Qualitätsverbesserung in der Krankenversicherung.
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Der Bundesrat stellt einen Antrag über 47 Millionen Franken zur Verbesserung der Qualität in der Krankenversicherung. (Symbolbild) - keystone

Der Bundesrat beantragt dem Parlament 47 Millionen Franken für die Qualitätsverbesserung in der Krankenversicherung. Das Geld soll in den Jahren 2025 bis 2028 die Qualität medizinischer Leistungen stärken und die Patientensicherheit fördern. Als Richtschnur dienen Vierjahresziele.

Diese Ziele für 2025 bis 2028 sind eine Weiterentwicklung der Ziele der ablaufenden Vierjahresperiode, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Die Qualitätsentwicklung soll auf allen Ebenen des Gesundheitswesen zum Tragen kommen. Dazu will der Bund ein nationales Qualitätsmonitoring vorantreiben.

Nationales Monitoring zur Qualitätssicherung

Die Eidgenössische Qualitätskommission setzt die Ziele um. Dazu beauftragt sie Dritte und beteiligt sich finanziell an Projekten. Die Verträge zwischen Leistungserbringern und Versicherungen müssen sich an den Vierjahreszielen des Bundesrats orientieren.

Grundlage bildet die 2022 verabschiedete neue Qualitätsstrategie. Diese legt fest, dass Behandlung und Pflege sicher, wirksam und integriert sowie auf Augenhöhe der Patientinnen und Patienten erfolgen müssen. Dafür definiert der Bundesrat alle vier Jahre die Ziele. Die Kosten der Qualitätskommission tragen Bund, Kantone und Versicherungen zu je einem Drittel.

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