Die Erben von Udo Jürgens (†80) haben sich untereinander geeinigt. Nun geht der Streit gemeinsam weiter: Seine vier Kinder verlangen von der Plattenfirma ein Verkaufsverbot für 27 Hits.
Udo Jürgens
Udo Jürgens' Erbstreit geht weiter. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Udo Jürgens' Kinder konnten sich im Erbstreit endlich einigen.
  • Jetzt kämpfen sie gemeinsam gegen die Veröffentlichung von 27 seiner Hits.

Udo Jürgens (†80) starb vor dreieinhalb Jahren an Herzversagen bei einem Spaziergang in Gottlieben TG. Obwohl seine vier Kinder vor zwei Wochen endlich ihren Erbstreit beigelegt haben, geht der Streit um Udos Erbe nun weiter. Denn jetzt geht es um seine Lieder.

Die Erben wollen ein gerichtliches Verkaufsverbot für 27 Lieder, darunter ein Duett mit Helene Fischer (33). Seine Kinder John (54), Jenny (51), Sonja (52) und Gloria Burda (25) sowie Michaela Moritz (47) verklagten die Plattenfirma Sony Music auf Unterlassung der Verbreitung der «Merci, Udo!2» CD.

Udo Jürgens mit zwei seiner vier Kinder, den Töchtern Jenny und Sonja.
Udo Jürgens mit zwei seiner vier Kinder, den Töchtern Jenny und Sonja. - Getty Images

Verbot für neue Jürgens-CDs

Der Richter gab den Erben im Februar recht. Das Album mit der dazugehörenden Weihnachtsversion darf nicht mehr verkauft werden. Sie haben vom Richter gar ein «Verbietungsrecht» erhalten. Damit dürfen keine neuen Alben, wie zum Beispiel Best Ofs, veröffentlicht werden.

Lange dauerte es, bis sich die Erben untereinander einig waren. Gemäss «Bunte» sind die Haupterben Udos vier Kinder, die je von den rund 60 Millionen Franken je 9,5 Millionen erhalten. Nun kämpfen sie gemeinsam gegen die Vermarktung der Lieder ihres geliebten Vaters.

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