Miley Cyrus muss keinen Schadensersatz zahlen. Das Verfahren wegen der Copyrights-Verletzung wurde eingestellt.
Miley Cyrus
Das Gerichtsverfahren wegen Copyright-Verletzungen gegen Miley Cyrus wird eingestellt. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Verfahren wegen angeblicher Copyrights-Verletzungen von Miley Cyrus wird eingestellt.
  • Die Sängerin darf somit die betroffene Songzeile weiterhin verwenden.

Miley Cyrus Gerichtsverfahren wegen angeblicher Copyrights-Verletzungen wurde eingestellt. Die 27-Jährige veröffentlichte 2013 den Track «We Can't Stop» und feierte damit wie üblich grosse Chart-Erfolge.

Im März 2018 wurde sie dann allerdings auf 300 Millionen Dollar von Michael May verklagt. Er sah im Songtext eine zu grosse Ähnlichkeit zu seinem eigenen über 25 Jahre alten Song «We Run Things».

Die Zeilen in seinem Song lauten: "We run things. Things no run we." Miley Cyrus singt in ihrem Song den zugegebenermassen ähnlichen Text: "We run things, things don't run we." Nun wurde das Verfahren aber dennoch eingestellt.

In den offiziellen Dokumenten, die «The Blast» vorliegen sollen, heisst es, dass das Verfahren endgültig eingestellt wurde. Der Kläger könne die Anklage nicht erneut vor Gericht bringen. Die Anwalts- und Gerichtskosten tragen beide Parteien individuell für sich selbst.

Bereits vor einem Jahr hatte Miley Cyrus beantragt, dass die Anklage fallen gelassen wird. Nun hat der Richter fast ein Jahr später entschieden, dass Miley die Songzeilen verwenden durfte und offenbar weiterhin darf.

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