Læticia Hallyday legt keine Berufung gegen Gerichtsentscheid ein

Patrick Nüscheler
Patrick Nüscheler

Frankreich,

Die verwitwete Læticia Hallyday legt keine Berufung im Gerichtsentscheid ein. Sie befindet sich in einem Rechtsstreit um das Erbe ihres verstorbenen Ehemannes.

Læticia Hallyday
Læticia Hallyday legt keine Berufung gegen den Gerichtsentscheid im Rechtsstreit um das Erbe ihres verstorbenen Ehemannes ein. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Læticia Hallyday legt keine Berufung ein gegen das Urteil des französischen Gerichts.
  • Hallyday befand sich ein einem Rechtsstreit um das Erbe ihres verstorbenen Ehemannes.

Læticia Hallyday (44) verzichtete auf ihr Recht, Berufung gegen das Urteil des Gerichts einzulegen. Dies berichtete das französische Nachrichtenportal «nouvelobs». Læticia Hallyday befindet sich in einem Rechtsstreit zwischen ihr und den älteren Kindern von Johny Hallyday.

Im Rechtsstreit geht es um das Erbe des verstorbenen Schauspielers und Sängers Johnny Hallyday. Die verwitwete Læticia Hallyday wollte, dass der Streit zwischen ihr und den Kindern des Sängers in den USA beigelegt wird. Grund dafür war, dass Johnny Hallyday dort seine letzten Wünsche beigelegt hätte.

Die Richter waren der Ansicht, dass Hallyday bis zum Lebensende einen sehr französischen Lebensstil beibehalten hätte. Ebenfalls kam das Gericht zum Schluss, dass der Sänger zum Zeitpunkt seines Todes in Frankreich wohnhaft war.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Johnny Hallyday harley-davidson
Johnny Hallydays Erbe
Johnny Hallyday harley-davidson
3 Interaktionen
Der Rocker à la française
Weiterbildung
11 Interaktionen
Weiterbildung

MEHR IN PEOPLE

Geissens
27 Interaktionen
«Überwindung»
Anna-Maria Ferchichi
12 Interaktionen
Anna-Maria
Kate Winslet
27 Interaktionen
«Erschreckend»
Ninja Warrior
7 Interaktionen
Unerwarteter Sieger

MEHR AUS FRANKREICH

a
33 Interaktionen
Meillard gewinnt
Mauer
13 Interaktionen
Im Atlantik
2 Interaktionen
Chamonix
Sarrazin
3 Interaktionen
«Das ist unschlagbar»