Der Schauspieler bekam Recht vor Gericht. Es sagte aber nach dem Urteil, es gebe in diesem Fall «keine Gewinner».
Der Schauspieler Geoffrey Rush (M) zusammen mit seiner Frau Jane Menelaus (l) nach dem Prozess vor dem Obersten Gerichtshof. Foto: Paul Braven/AAP
Der Schauspieler Geoffrey Rush (M) zusammen mit seiner Frau Jane Menelaus (l) nach dem Prozess vor dem Obersten Gerichtshof. Foto: Paul Braven/AAP - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der australische Oscar-Preisträger Geoffrey Rush (67) hat nach einem Zeitungsbericht über die angebliche sexuelle Belästigung einer Schauspielerin umgerechnet 540.000 Euro Schadenersatz zugesprochen bekommen.

Ein Gericht in Sydney urteilte am Donnerstag, dass der australische «Daily Telegraph» 2017 nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gearbeitet habe. Der zuständige Richter Michael Wigney sprach von «rücksichtlosem und unverantwortlichem Sensationsjournalismus der übelsten Art».

Das Blatt hatte unter Berufung auf eine Schauspielerin behauptet, dass Rush die Frau während einer Theaterproduktion von «König Lear» sexuell belästigt habe. Er selbst bestreitet die Vorwürfe.

Rush hatte 1997 für seine Rolle in «Shine - Der Weg ins Licht» den Oscar als bester Hauptdarsteller gewonnen. Mehrfach war er nominiert, zum Beispiel für «Shakespeare In Love» und «The King’s Speech». Bekannt ist Rush auch durch «Fluch der Karibik».

Nach dem Erfolg vor Gericht sagte er: «Es gibt in diesem Fall keine Gewinner. Das war extrem peinlich für alle Beteiligten.»

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