Antje Mönnings Nackttanz soll neu verhandelt werden

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Deutschland,

Antje Mönning gibt sich mit der Geldstrafe wegen ihres Nackttanzes nicht zufrieden. Sie zieht das Urteil an eine höhere Instanz.

Die beschuldigte Schauspielerin Antje Mönning kommt zu ihrem Prozess wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses in einen Gerichtssaal vom Amtsgericht.
Die beschuldigte Schauspielerin Antje Mönning kommt zu ihrem Prozess wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses in einen Gerichtssaal vom Amtsgericht. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ex-TV-Nonne Antje Nonning wurde wegen «Belästigung der Allgemeinheit» verurteilt.
  • Gegen die Busse legt die Schauspielerin nun Berufung ein.

Nach der Verurteilung der früheren «Um Himmels Willen»-Schauspielerin Antje Mönning wegen einer exhibitionistischen Einlage auf einem Parkplatz soll sich eine höhere Instanz noch einmal mit dem Fall befassen. Mönnings Verteidiger Alexander Stevens sagte, dass er eine sogenannte Sprungrevision zum Oberlandesgericht München eingelegt habe. Das Amtsgericht Kaufbeuren hatte die 40 Jahre alte Schauspielerin Anfang Dezember wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbusse von 300 Euro (340 Franken) verurteilt.

Mönning hatte mit durchsichtigem Shirt, Minirock und ohne Unterwäsche auf dem Parkplatz im Allgäu vor drei Männern eine Art Tänzchen gezeigt und dabei den Rock gehoben. Unter den drei Männern waren zwei Zivilpolizisten, die Mönning anzeigten. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt – auch weil die Schauspielerin früher eine Nonne in der ARD-Serie «Um Himmels Willen» mimte. Sie hatte ihre Nacktshow nicht bestritten, diese aber als eine Kunstaktion bezeichnet.

Gegen Mönning hatte es zunächst einen Strafbefehl wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses gegeben. Diesen Vorwurf hielt der Amtsrichter für nicht zutreffend, die dafür nötige sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit liege nicht vor. Er verurteilte Mönning aber wegen «Belästigung der Allgemeinheit». Anwalt Stevens hatte bereits bei der Verhandlung angekündigt, bis zum Bundesverfassungsgericht gehen zu wollen.

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