Zürich über Städtische Ausbildungsstipendien für über 45-Jährige
Die Teilrevision der städtischen Stipendienverordnung ermöglicht nun auch Personen über 45 Jahren den Bezug von Ausbildungsstipendien in Zürich.

Eine Teilrevision der städtischen Stipendienverordnung ermöglicht neu auch über 45-jährigen Personen den Bezug von Ausbildungsstipendien. Mit dieser Anpassung kommt der Stadtrat einer Forderung des Gemeinderats nach.
Die Stadt Zürich entrichtet Ausbildungsstipendien neu auch an Stadtzürcherinnen und Stadtzürcher, die über 45 Jahre alt sind. Diese Ausweitung der Bezugsberechtigung war vom Gemeinderat gefordert worden (GR Nr. 2020/173).
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat darum, die Verordnung über die Ausbildungsbeiträge der Stadt Zürich (Stipendienverordnung, AS 416.110) dahingehend anzupassen, dass die Beitragsberechtigung auf Personen bis zur Vollendung des 60. Altersjahrs erweitert wird.
Altershöchstgrenze gewährleistet ein vertretbares Verhältnis
Diese Altershöchstgrenze gewährleistet ein vertretbares Verhältnis zwischen der mehrjährigen Dauer der beitragsberechtigenden Ausbildungen beziehungsweise dem Ende der städtischen Unterstützung einerseits und der gesamten noch zu erwartenden Dauer des Erwerbslebens bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters andererseits.
Weitere Auskünfte erteilt Debora Komso, Stv. Leiterin Kommunikation Sozialdepartement in Zürich telefonisch oder per E-Mail.