In der Stadt Zürich können neu auch Personen ohne Schweizer Pass eine Polizeiausbildung machen. Der Stadtrat hat beschlossen, Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung C zuzulassen. Vor ihrer definitiven Anstellung müssen sie sich jedoch einbürgern lassen.
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Die Stadtpolizei Zürich. (Symbolbild) - keystone

In der Stadt Zürich können neu auch Personen ohne Schweizer Pass eine Polizeiausbildung machen. Der Stadtrat hat beschlossen, Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung C zuzulassen. Vor ihrer definitiven Anstellung müssen sie sich jedoch einbürgern lassen.

Die Polizei soll bürgernah sein und dazu gehört, dass sie ein Stück weit ein Abbild der Bevölkerung ist, wie der Stadtrat am Mittwoch mitteilte. In Zürich hat ein Drittel der Bevölkerung keinen Schweizer Pass. Zudem nimmt die Bedeutung von Fremdsprachenkenntnissen und anderen interkulturellen Kompetenzen in städtischen Korps zu.

Die Aspirantinnen und Aspiranten müssen sich allerdings im Laufe ihrer zweijährigen Ausbildung und vor der definitiven Anstellung einbürgern lassen. Ohne Einbürgerung könnten sie im polizeilichen Assistenzdienst oder beim Konsulatsschutz angestellt werden, wie es in der Mitteilung heisst. Dort arbeiten auch heute schon Personen mit der Niederlassungsbewilligung C.

Der Stadtrat nimmt mit seinem Entscheid das Anliegen einer Motion auf und passt die Ausschreibung für die Polizeischule 2022 entsprechend an.

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