Stadt Zürich

Zürich: Polizei beschlagnahmt 110 km/h fahrendes E-Trottinett

Redaktion
Redaktion, Keystone-SDA

Zürich,

Die Stadtpolizei Zürich hat ein E-Trottinett konfisziert, das statt der erlaubten 20 km/h bis zu 110 km/h fahren kann.

Zürich E-Trottinett
in Zürich flüchtete ein E-Trottinett-Fahrer vor einer Polizeikontrolle. - Stadtpolizei Zürich

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein E-Trottinett Fahrer entzog sich eine Polizeikontrolle und streifte ein Tram.
  • Laut der Polizei konnte das E-Trottinet 110 Kilometer pro Stunde schnell fahren.
  • Der Lenker wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Ein 49-Jähriger entzog sich damit einer Polizeikontrolle, seine Flucht endete nach einer Streifkollision mit einem Tram.

Der offensichtlich zu schnell fahrende E-Trottinett-Lenker fiel einer Polizeipatrouille am Sonntagabend kurz nach 20.15 Uhr im Zürcher Kreis 4 auf. Als die Einsatzkräfte ihn anhalten und kontrollieren wollten, setzte er die Fahrt fort und entzog sich der Kontrolle, wie die Stadtpolizei Zürich am Mittwoch mitteilte.

Der 49-jährige Mann wurde festgenommen

Das Polizeifahrzeug folgte ihm mit Blaulicht, doch der E-Trottinett-Lenker setzte seine Fahrt unbeirrt und in hohem Tempo durch den Kreis 4 fort. Diese endete, als er in einer Kurve ein Tram streifte und stürzte. Danach wollte der 49-jährige Schweizer zu Fuss flüchten, die Polizei konnte ihn aber festnehmen und auf die Polizeiwache bringen.

Bei der Geschwindigkeitsmessung auf der Polizeiwache stellte sich laut Polizeicommuniqué heraus, dass das E-Trottinett anstelle der erlaubten 20 km/h eine Bruttogeschwindigkeit von 110 km/h erreicht. Der Lenker wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Kommentare

User #5983 (nicht angemeldet)

Man solle ne Prüfung machen Jugendliche mir Nummer versehen. Die fahren die Leute um kein Respekt

User #1082 (nicht angemeldet)

Seltsam, dass es überall in Europa als normal angesehen wird, dass die Polizei bei der Verfolgung von Verdächtigen keinerlei Grenzen kennt. Regelmäßig endet diese unverantwortliche Verfolgungsjagd mit hohen Geschwindigkeiten und unzumutbaren gefährlichen Verkehrssituationen, bei denen der Verfolgte oft ums Leben kommt oder schwer verletzt wird. Und worum ging es dabei? Um einen lebensgefährlichen Terroristen? Nein, oft um den Verdacht auf eine relativ geringfügige Straftat. Es ist absurd, dass in solchen Situationen Regierungsbeamte eine völlig ungerechtfertigte Gesetzlosigkeit schaffen und einen anderen ohne Gerichtsverfahren in den Tod treiben. Hier müssen wirklich gesetzliche Grenzen gesetzt werden.

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