Zürich plant das ewz-Förderkonzept zu vereinfachen
Wie die Stadt Zürich meldet, soll das Förderkonzept zusammen mit dem kantonalen Programm rund 30 Prozent der Investitionskosten für Ladeinfrastruktur decken.

Waren 2018 rund zehn Prozent der Fahrzeug-Neuzulassungen im Kanton Zürich sogenannte Steckerfahrzeuge (hybrid und vollelektrisch), betrug dieser Anteil 2022 bereits rund 50 Prozent.
Mit den 2000-Watt-Förderbeiträgen unterstützt ewz seit 2018 sehr erfolgreich die Anschaffung der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur (LIS) in seinem Versorgungsgebiet.
Dank der Förderung von ewz wurden bereits Tausende von Ladeinfrastrukturen installiert, was zum Durchbruch der Elektromobilität mit beigetragen hat.
Marktreife der E-Mobilität rückt näher
Im Rahmen der energie- und klimapolitischen Ziele der Stadt Zürich (Netto-Null 2040) förderte ewz teilweise über die Hälfte der Installationskosten.
Alleine 2022 wurden dafür rund zehn Millionen Franken ausgeschüttet. Aufgrund der beschriebenen Entwicklungen rückt die Marktreife der E-Mobilität immer näher.
Die neuen Förderansätze sollen diesem Umstand Rechnung tragen.
Vereinfachung und Ergänzung zur neuen kantonalen Förderung
Ab 1. Juli 2023 orientieren sich die Förderbeiträge nicht mehr an den Investitionskosten, sondern werden pauschal pro Parkplatz, der mit LIS ausgestattet wird, ausgerichtet.
Kombiniert mit dem modularen Aufbau trägt dies zur Vereinfachung bei, bis zu 500 Franken pro Parkplatz für die Basisinfrastruktur (Unterverteilung inklusive Flachbandkabeln oder Grundplatten bis zu den entsprechenden Parkplätzen), 750 Franken für die Ladestationen bei Privaten, 1000 Franken bei öffentlich zugänglichen Ladestationen.
In Neubauten werden nur noch die Ladestationen gefördert, jedoch nicht die Basisinfrastruktur.
Städtische Förderung ergänzt das kantonale Programm
Die städtische Förderung ergänzt das neue kantonale Förderprogramm, sodass rund 30 Prozent der Investitionskosten für Basisinfrastruktur und Ladestationen gedeckt werden.
Die Anträge für die kantonale und die städtische Förderung müssen zwingend separat, jedoch auf der selben digitalen Plattform, eingereicht werden.
Der Stadtrat genehmigt die revidierten Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über gemeinwirtschaftliche Leistungen.