Nach dem harten Corona-Einschnitt kommt die Stadt Zürich der AG Hallenstadion finanziell entgegen: Sie verzichtet auf bis zu 2,7 Millionen Franken. Das Stadtparlament hat diese Entlastung aber an eine Art «Anti-Klüngel-Bedingung» geknüpft.
Das Zürcher Hallenstadion als Probelokal für die 18 Musiker des Zurich Jazz Orchestra: In Zeiten von Corona hat sich eine ungewöhnliche Partnerschaft ergeben. (Archivbild)
Das Zürcher Hallenstadion als Probelokal für die 18 Musiker des Zurich Jazz Orchestra: In Zeiten von Corona hat sich eine ungewöhnliche Partnerschaft ergeben. (Archivbild) - sda - Keystone/ENNIO LEANZA

An sich war das Geschäft am Mittwochabend unbestritten: Die Corona-Pandemie hat der AG Hallenstadion stark zugesetzt - das zuvor grundsätzlich solide Unternehmen zehrt an seinen Reserven. Und es dürfte noch Monate oder Jahre dauern, bis ein normaler Betrieb mit den früher üblichen Publikumszahlen erreicht werden kann.

Die Stadt Zürich hat als Grossaktionärin Interesse an einem attraktiven und wirtschaftlich gesundem Hallenstadion: «Es leistet als wichtigste und grösste Event-Location der Schweiz einen Beitrag zur Standortattraktivität und Lebensqualität in Zürich», hielt etwa der Stadtrat in seinem Antrag fest.

Dies sah auch der Gemeinderat so: Er hat am Mittwoch ohne Gegenstimmen die vom Stadtrat beantragten Entlastungsmassnahmen gutgeheissen. So wird der Zins für das städtische Darlehen bis zu dessen Ablaufen im Mai 2028 von 2,25 auf 1 Prozent gesenkt. Die Stadt Zürich verzichtet damit auf insgesamt 2 Millionen Franken.

Zudem wird die Stadt temporär keinen Baurechtszins und keinen Mietzins für verschiedene Flächen verlangen. Damit wird die AG um weitere 0,4 bis 0,7 Millionen entlastet.

Auf Antrag der SP wird der Darlehenszins allerdings nur auf 1 Prozent bleiben, wenn die AG bei der nächsten Vergabe der Gastronomie mehr Offerten einholt und dann die «vorteilhafteste Offerte» auswählt. Anderenfalls erhöht sich der Zinssatz auf 1,625 Prozent. Die Änderung wurde mit 65 zu 51 Stimmen angenommen.

Die linke Ratsseite bemängelte in der Debatte, dass der Gastro-Vertrag beim letzten Mal einfach verlängert worden sei - und dass der seit langem berücksichtigte Caterer, der «satte Gewinne» erziele, gleichzeitig auch noch Hallenstadion-Grossaktionär sei.

«Derartige Verflechtungen sind nicht verboten», hielt Judith Boppart (SP) fest. Aber weil Steuergelder ins Hallenstadion fliessen würden, müsse der Gastro-Bereich transparenter werden. Und Florian Utz (SP) ergänzte, dass der Markt für alle Interessierten offen sein soll. Alles andere wäre unfair.

Von einem «Schaumschläger-Antrag» sprach demgegenüber Martin Götzl (SVP). Der Antrag sei ohnehin schon erfüllt: «Sie finden keinen Verwaltungsrat, der eine nachteilhafte Offerte annehmen würde.»

Im Weiteren kam mit 80 zu 37 Stimmen ein Antrag der Grünen durch, damit der heute stabile Baurechtszins variabel wird. Die AG Hallenstadion soll der Stadt je nach Geschäftsgang mehr oder weniger abliefern.

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