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Zürich: Kindergärtnerin muss Posten trotz Lehrermangel räumen

Redaktion
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Zürich,

Eine Kindergärtnerin darf nicht weiter unterrichten, weil sie keine pädagogische Ausbildung hat. Doch die Eltern kämpfen um das Verweilen der talentierten Frau.

Kindergarten Lehrermangel Entlassung
Ein Kindergarten kämpft um seine Lehrerin: Da sie keine pädagogische Ausbildung besitzt, durfte sie nur ein Jahr im Kindergarten unterrichten - obwohl Eltern und Kinder mehr als zufrieden sind. (Symbolbild) - Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Kindergärtnerin muss trotz Lehrermangels ihren Posten räumen.
  • Sie ist eine sogenannte «Poldi» - eine Lehrerin ohne Ausbildung.
  • Diese dürfen nur ein Jahr in einer Position in einem Kindergarten verweilen.
  • Doch die Eltern halten das Vorgehen für absurd: Alle sind höchstzufrieden mit der «Poldi».

David Lei ist unglücklich mit der Situation. Sein Sohn besucht einen Kindergarten im Zürcher Stadtteil Höngg, wo er von einer engagierten und talentierten Lehrerin betreut wird. Doch trotz ihrer Beliebtheit darf sie nicht weiter vor Ort arbeiten, wie er der «NZZ» erklärt.

Die Schule im Schulkreis Waidberg hat das Arbeitsverhältnis mit der Kindergärtnerin beendet, da sie keine pädagogische Ausbildung hat. Sie gehört zu den rund 620 Personen ohne Lehrdiplom. Diese werden «Poldi» genannt und dürfen aufgrund des Lehrermangels in Zürich unterrichten.

«Poldis» dürfen nur ein Jahr bleiben

«Poldi»-Stellen sind auf ein Jahr begrenzt, danach sollen ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer die Position übernehmen. Die einzige Möglichkeit zur Verlängerung besteht darin, dass sich ein «Poldi» an der Pädagogischen Hochschule einschreibt. Dies versuchte auch die betroffene Kindergärtnerin, doch es gab Probleme bei der Anmeldung.

Poldi Kindergarten Lehrermangel
Die Eltern fragen sich: Ist es tatsächlich vorteilhaft für die Kinder, wenn ein «Poldi», der gute Arbeit leistet, nach einem Jahr wechseln muss? - Unsplash

Dies führte zu Protesten von David Lei und anderen Eltern. In einem Brief an die Kreisschulbehörde und das Volksschulamt forderten sie eine Vertragsverlängerung. Sie argumentieren, dass ein Abschied von der beliebten Lehrerin für die Kinder «äusserst belastend» wäre.

Ausnahmen gibt es keine

Trotz dieser Umstände und einer positiven Evaluierung von Fachpersonal bleibt das Volksschulamt bei seiner Entscheidung. Martin Peter, stellvertretender Leiter des Volksschulamtes, erklärt der «NZZ» diesen Umstand mit der gesetzlichen Grundlage für den Einsatz von «Poldi». Es seien keine Ausnahmen vorgesehen, die eine längere Beschäftigung ohne Ausbildungsstart ermöglichen würden.

«Poldi» bekommt neuen Arbeitsplatz

David Lei findet diese Situation absurd. Er glaubt nicht, dass es im Interesse der Kinder sei, nach einem Jahr mit einer neuen Lehrperson konfrontiert zu werden.

Verstehen Sie die Regelung, dass «Poldis» nur ein Jahr an einem Ort arbeiten dürfen?

Die betroffene Kindergärtnerin muss sich jedoch keine Sorgen machen. Sie kann einfach weiterziehen und darf an einem anderen Standort wiederum ein Jahr arbeiten.

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