Aufgrund der steigenden Fallzahlen führt die Stadt Zürich neu in der gesamten Verwaltung eine generelle Maskenpflicht ein - also auch in den nicht öffentlichen Bereichen. Zudem arbeiten die städtischen Mitarbeitenden wieder vermehrt im Homeoffice.
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Blick auf die Stadt Zürich. (Symbolbild) - keystone

Der Stadtrat weitet die am 10. September eingeführte Maskenpflicht in den öffentlichen Bereichen damit auf die gesamte Verwaltung aus, wie er am Mittwoch mitteilte. Die Maskenpflicht gilt für Angestellte und für Besucherinnen und Besucher.

Die Maske kann im Sitzen abgenommen werden, sofern der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird oder wenn andere Schutzmassnahmen vorhanden sind, etwa Plexiglas.

Wieder hochgefahren wird die Arbeit der Verwaltungsangestellten im Homeoffice. Ziel ist, enge Kontakte am Arbeitsplatz zu vermeiden. Die Stadt will dabei ihre Dienstleistungen «weitestgehend wie gewohnt» erbringen.

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