Stadt Zürich

Zürich-Altstätten: Zwei Verdächtige nach Motorradbrand festgenommen

Kantonspolizei Zürich
Kantonspolizei Zürich

Zürich,

Am 17. Juni ist ein Motorrad in Zürich-Altstetten ZH in Brand geraten und vollständig ausgebrannt. Nun wurden zwei Tatverdächtige festgenommen.

Handschellen
Ein Mann in Handschellen. (Symbolbild) - keystone

Am Dienstagabend, 17.6. 2025, kam es in Zürich-Altstetten zu einem Vorfall mit einem parkierten Auto und einem Motorrad mit zwei zu diesem Zeitpunkt unbekannten Personen.

Dabei ist das Auto vollständig ausgebrannt. Die Kantonspolizei Zürich ermittelte zwei tatverdächtige Männer und nahm sie fest.

Die von der Stadtpolizei Zürich ermittelten Umstände deuteten klar auf Brandstiftung hin. In diesem Zusammenhang veröffentlichte die Stadtpolizei einen Zeugenaufruf.

Nach der Fallübernahme führte die Kantonspolizei Zürich die Ermittlungsarbeit fort. Brandermittlungsspezialisten der Kantonspolizei sowie das Forensische Institut Zürich FOR sicherten Spuren und werteten sie aus.

Faustfeuerwaffe, Munition und gestohlener Motorroller sichergestellt

Als Folge der intensiven Ermittlungs- und Fahndungstätigkeiten nahm die Kantonspolizei Zürich am 18.6.2025 in Spreitenbach einen 17-jährigen Schweizer fest.

Am 20.6.2025 folgte die Festnahme eines 20-jährigen Schweizers in Zürich. Die zwei, der Brandstiftung dringend tatverdächtigen Männer, wurden der Staatsanwaltschaft, resp. der Jugendanwaltschaft zugeführt.

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Kantonspolizei Zürich. (Symbolbild) - Kantonspolizei Zürich

Die Kantonspolizei Zürich führte im Auftrag der Untersuchungsbehörden mehrere Hausdurchsuchungen durch, in einem Fall unter Beizug der Stadtpolizei Zürich.

Dabei konnten unter anderem eine Faustfeuerwaffe und dazugehörige Munition, ein Elektroimpuls sowie, in der Umgebung, der bei der Tat mutmasslich verwendete Motorroller sichergestellt werden.

Die Männer sind geständig

Die zwei tatverdächtigen Männer zeigten sich in den Einvernahmen vor den Untersuchungsbehörden geständig.

Das Motiv der Tat ist Gegenstand weiterer Ermittlungen. Bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss besteht die Unschuldsvermutung für die beiden Beschuldigten.

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