Der Zürcher Regierungsrat hält die heutigen Regelungen zu See- und Flussuferwegen für ausreichend. Er ist deshalb gegen die Uferinitiative.
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Blick in den Regierungsratssaal des Kantons Zürich. (Symbolbild) - Keystone

Auch die von einer anderen Volksinitiative geforderte befristete Steuererhöhung zur Finanzierung der Corona-Hilfen hält er für unnötig. Der Regierungsrat lehnt die Volksinitiative «Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung» ab, wie er am Donnerstag, 14. Juli 2022, mitteilte. Diese Initiative von SP, Grünen, EVP und GLP fordert vom Kanton, dass er dafür sorgt, dass See- und Flussufer freigehalten und der öffentliche Zugang erleichtert wird. Uferwege sollen gemäss Initiative dabei möglichst nahe am Ufer geführt werden.

Der Regierungsrat hält den Umgang mit Uferwegen im Kanton Zürich aber bereits für ausreichend geregelt. Weitere Bestimmungen auf Stufe der Kantonsverfassung seien nicht nötig. Als nächstes wird der Kantonsrat über die Initiative debattieren. Wann sie vors Volk kommt, ist noch offen.

«Faire Finanzierung der Corona-Hilfen» lehnt Regierungsrat ab

Der Regierungsrat lehnt auch die Volksinitiative «Faire Finanzierung der Corona-Hilfen» von AL, SP, Grünen und Gewerkschaften ab. Diese Initiative will die Spitzensätze der Vermögenssteuer für einen Zeitraum von drei Jahren erhöhen.

Davon betroffen wären Steuerpflichtige mit Vermögen von mehr als rund drei Millionen Franken. Mit den zusätzlichen Einnahmen sollen gemäss den Initianten die Kosten pandemiebedingter Hilfsmassnahmen gedeckt werden.

Der Regierungsrat hält das aber für unnötig. Die Jahresrechnungen 2020 und 2021 hätten jeweils mit einem Überschuss abgeschlossen. Für die kommenden Jahren würden keine grösseren Belastungen durch die Corona-Hilfen erwartet.

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