Das Zürcher Obergericht hat einen Mann des Diebstahls schuldig gesprochen. Er hat Fleisch für rund 350 nicht bezahlt. Er machte ein Versehen geltend.
Obergericht des Kantons Zürich
Das Obergericht des Kantons Zürich gibt dem Arbeitsgericht recht. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann wurde vom Zürcher Obergericht des Diebstahlts schuldig gesprochen.
  • Er hatte Waren im Wert von rund 350 Franken nicht bezahlt.
  • Das Bezirksgericht Winterthur hatte ihn im Mai 2018 freigesprochen.

Das Zürcher Obergericht hat heute Mittwoch einen Mann des Diebstahls schuldig gesprochen. Er hatte in einem Grossverteiler Waren im Wert von rund 350 Franken nicht bezahlt.

Das Bezirksgericht Winterthur hatte ihn im Mai 2018 freigesprochen, dem Mann sei kein Vorsatz nachzuweisen. Der Beschuldigte hatte ein Versehen geltend gemacht, sein Verteidiger verlangte einen Freispruch. Das Obergericht folgte nun aber den Anträgen der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Schweizer zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 100 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

An einem Freitagabend Mitte November 2017 ging der Mann nach Arbeitsschluss in einen Grossverteiler in Winterthur, um dort den Wochenendeinkauf für die Familie zu tätigen. Er sei schon seit einiger Zeit beruflich und privat unter Druck gestanden, dazu kam ein gesundheitliches Problem, wie er vor den Richtern sagte.

Eigenartige «Mischmethode»

Deshalb sei er beim Einkauf abgelenkt und unkonzentriert gewesen. Er habe mit einem Self-Scanning-Gerät eingekauft, habe sich aber für eine «Mischmethode» mit zwei Taschen entschieden: In eine Tasche habe er die Waren gelegt, die er direkt eingescannt habe, in die andere jene, die er erst im Nachhinein an der Self-Check-out-Kasse habe scannen wollen.

Dabei ergab es sich – zufällig, wie er geltend machte – dass es sich bei den direkt eingescannten Waren um preisgünstige Artikel im Gesamtwert von rund 80 Franken handelte. In der anderen Tasche verstaute er teure Lebensmittel im Gesamtwert von rund 350 Franken, unter anderem 1,5 Kilo Rindsfilet.

Bevor er den Laden verlassen konnte, sprach ihn der Filialleiter an. Sein Mandant sei einfach «durch den Wind» gewesen, so der Verteidiger. Es handle sich aber bloss um eine Fahrlässigkeit. Es gebe keinerlei Beweis, dass er mit Vorsatz gehandelt habe.

«Zu viele Zufälle»

Das sah der Staatsanwalt anders. Auf Videoaufnahmen, die am Gericht abgespielt wurden, werde deutlich, dass der Mann recht konzentriert und gezielt vorgegangen sei, dass er auch den Kassenzettel – entgegen seinen Beteuerungen – angeschaut habe. Es könne keine Rede sein von Versehen und schlichter Vergesslichkeit.

Das Gericht schloss sich dieser Argumentation an: Die Videoaufnahmen sprächen für sich. Die Erklärungsversuche seien «hanebüchen». Es seien einfach «der Zufälle zu viele» gewesen, sagte der Gerichtsvorsitzende bei der Urteilseröffnung.

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